Winterthur

    Zell ZH: Gemeinde kritisiert Priorisierung bei Verkehr ’45

    Zell ZH unterstützt das Bundesprogramm Verkehr ’45 im Grundsatz, bemängelt aber die Priorisierung der Projekte – wichtige Abhängigkeiten blieben unbeachtet.

    Zell ZH
    Gemeindeverwaltung (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Am 19. Juni 2026 hat das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 mit neuen und geänderten bisherigen Bundesbeschlüssen bei den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben.

    Verkehr ’45 ist ein grosses Schweizer Infrastrukturpaket des Bundes für den Verkehr bis 2045.

    Es geht darum, Bahn, Nationalstrassen und Verkehr in den Agglomerationen gemeinsam zu planen und festzulegen, welche Projekte in den nächsten rund 20 Jahren finanziert bzw. priorisiert werden sollen.

    Dies betrifft bei der Bahn den Ausbau der Kapazitäten an stark belasteten Stellen und auf wichtigen Bahnstrecken. Im Strassenverkehr sollen bestimmte Engpässe auf den Nationalstrassen beseitigt werden. Der Bund beteiligt sich weiter an Projekten des Agglomerationsverkehrs, z. B. für ÖV, Verkehrsdrehscheiben oder weitere kombinierte Verkehrslösungen.

    Für die 5. Generation sind insgesamt rund CHF 1.68 Mrd. Bundesbeiträge für Projekte in 40 Agglomerationen vorgesehen.

    Im Grundsatz stützen wir uns auf die Stellungnahme der Regionalplanung Winterthur und Umgebung und unterstützen den Ansatz des Bundes, die langfristige Entwicklung von Bahn, Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr gemeinsam zu beurteilen. Für unsere Region ist eine leistungsfähige und vernetzte Infrastruktur eine zentrale Voraussetzung für die weitere Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung.

    Die in der Vorlage Verkehr ’45 vorgeschlagenen Priorisierungen bilden auch aus unserer Sicht jedoch wichtige Abhängigkeiten zwischen den Verkehrsträgern sowie den Stand der regional abgestimmten Planungen nur ungenügend ab. Besonders kritisch ist, wenn bereits weit entwickelte oder aufeinander abgestimmte Vorhaben einzeln zurückgestellt werden und dadurch die Wirkung des Gesamtsystems geschwächt wird.

    Insbesondere sind für die Gemeinde Zell folgende Anliegen zentral:

    1. Haltestelle Grüze Nord

    Da ist die Gemeinde Zell direkt betroffen. Wir haben schon heute einen hohen Pendleranteil und dieser wird in der kommenden Zeit noch steigen. Deshalb ist es für uns wichtig, dass die Bahninfrastruktur auch den kommenden Bedürfnissen gerecht wird.

    2. Bahnkorridor Zürich-Winterthur

    Der Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen soll ohne weitere Verzögerung gesichert werden. Die Systemwirkung der Mehr-Spur Zürich-Winterthur darf nicht durch eine Finanzierungslücke bei Stadelhofen beeinträchtigt werden. Der Ausbau und die erforderlichen Ergänzungsmassnahmen sind unabhängig von der Verlängerung des Mehrwertsteuer-Promilles vollständig und rechtzeitig zu finanzieren.

    3. A1 / Umfahrung Winterthur

    Die A1 ist stark überlastet und führt bereits jetzt zu Ausweichverkehr über die umliegenden Gemeinden. Dies dürfte sich in den kommenden Jahren noch weiter akzentuieren. Es ist wichtig, dass die Engpassbeseitigung der A1 bzw. die laufend vertiefte Lösung im Raum Töss als langfristig relevantes Vorhaben weiterbearbeitet wird.

    Aufgrund der aufgeführten Kritik gegenüber der Vorlage, lehnt auch der Gemeinderat Zell diese ab.

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