Zell ZH: Feuerverbot in Wald und Waldesnähe ist aufgehoben
Der Gemeinderat Zell ZH hat das Feuerverbot aufgehoben. Zudem bewilligte er Kredite für eine Spülbohrung an der Schöntalstrasse und für LED-Beleuchtung.

Ferner hat der Gemeinderat:
das allgemeine Feuerverbot und Feuerverbot in Wald und Waldesnähe aufgehoben. Vorsicht ist weiterhin geboten,
das Budget und Steuerfuss 2027 zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet,
der Veranlagung diverser Grundstückgewinnsteuern zugestimmt,
den Kredit für die Einführung von «eBaugesuchenZH» genehmigt,
von den Geschwindigkeitskontrollen an der Tösstalstrasse in Kollbrunn Kenntnis genommen, wobei 48 Fahrzeuge von insgesamt 2'646 gemessenen Fahrzeugen geblitzt wurden,
das Entschädigungsreglement rückwirkend per 1. Juli 2026 revidiert,
den Gebührentarif und das Reglement Unterstützung von Vereinen und gemeinnützigen Vereinen per 1. Januar 2027 revidiert,
einem neuen Vertrag für Gärtnerarbeiten für den Unterhalt und die Pflege der Friedhöfe Kollbrunn und Zell zugestimmt. Im Jahre 2027 wird sich der Gemeinderat mit der Fragestellung einer durchzuführenden Submission befassen.
einen Kredit für die Spülbohrung Töss Schöntalstrasse in der Höhe von CHF 200'000 genehmigt und die Vergabe der Spülbohrung an die Firma Marty Bauleistungen AG, Azmoos, in der Höhe von CHF 88'462.25 zugestimmt. Für weitere spätere Arbeitsvergaben wie offene Grabanschlüsse, Dienstbarkeiten, Vermessungen, etc. werden die Bereichsleitung Tiefbau und Werke in Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und Werkvorsteher zur direkten Vergabe bevollmächtigt.
einen Kredit für den Ersatz der Innenbeleuchtung der LED im Schulhaus Zell in der Höhe von CHF 120'000 genehmigt und ist vorbehältlich der Budgetabnahme durch das Budget 2027 gedeckt. Der Auftrag in der Höhe von CHF 105'000 wurde der Firma Lextho GmbH vergeben.
dem Budget des Zweckverbands Zivilschutz Tösstal 2027 zugestimmt,
der Erneuerung der vertraglichen Grundlagen für Kremationsdienstleistungen zugestimmt,
diverse ordentliche Einbürgerungen behandelt und die Bewerbenden in das kommunale Bürgerrecht aufgenommen (unter Vorbehalt der Erteilung des kantonalen und eidgenössischen Bürgerrechts).






