Winterthurer nötigt 14-Jährige zu sexuellen Handlungen

Redaktion
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Winterthur Stadt,

Ein Mann aus Winterthur wurde vom Bezirksgericht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er hatte eine 14-Jährige zu sexuellen Handlungen genötigt.

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Ein Mann hatte in Deutschland eine 14-Jährige zu sexuellen Handlungen genötigt. (Symbolbild) - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • In Winterthur wurde ein Mann zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
  • Der heute 55-Jährige nötigte in Deutschland eine 14-Jährige zu sexuellen Handlungen.

Ein 55-jähriger Mann aus Winterthur wurde kürzlich wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher verbotener Pornografie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Der ehemalige Sachbearbeiter hatte bereits 2015 eine bedingte Geldstrafe für den Download und Konsum von Kinderpornographie erhalten, schreibt der «Landbote».

Nach seiner ersten Verurteilung setzte der Mann seine illegalen Aktivitäten fort. Im Sommer 2016 arrangierte er ein Fotoshooting mit einem 14-jährigen Mädchen aus Deutschland, um dem Schweizer Gesetz zu entgehen.

Er brachte Sexspielzeug sowie aufreizende Unterwäsche in kleinen Grössen zum Shooting mit, in der Absicht, seine sexuelle Lust zu befriedigen, so die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland.

Fotoshootings als Tarnung

Während des Shootings überredete er das Mädchen dazu, sich auszuziehen und sich selbst mit einem Minivibrator zu stimulieren. Er bot ihr auch eine Massage an, bei der er einen Finger in ihre Vagina einführte. Von all dem machte er Aufnahmen.

Zwischen August 2016 und Januar 2022 verteilte der Beschuldigte Visitenkarten in öffentlichen Verkehrsmitteln in München, Winterthur und Zürich. «Damit wollte er minderjährige Mädchen mit der Aussicht auf ein Honorar von 300 Franken zu einem Fotoshooting locken, bei dem es zu sexualisierten Handlungen gekommen wäre», warf ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Über eine Million verbotene pornografische Dateien

Im Januar 2022 stellte die Schweizer Polizei in der Wohnung des Mannes über eine Million verbotener pornografischer Filme und Fotos sicher. Der Beschuldigte gab zu, im Ausland pornografische Inhalte heruntergeladen zu haben, bestritt jedoch, das 14-jährige Mädchen sexuell genötigt zu haben.

Er habe das Mädchen immer gefragt, was für sie okay sei, schreibt der «Landbote». Auf den Einwand des Richters hin, dass es sich um sexuelle Handlungen mit Kindern handelte, sagte der Mann: «Ja, das ist schwierig, im Nachhinein ist mir klar geworden, dass ich das nicht hätte tun dürfen.»

Das Opfer spricht

Das damalige Opfer ist heute 21 Jahre alt und verheiratet. Sie spricht immer noch ungern über die Vorfälle. Ihr wurde ein noch zu bestimmender Schadenersatz zuerkannt, sowie eine Genugtuung in der Höhe von 10'000 Franken.

Laut Staatsanwalt gibt es keinen Grund an der Glaubwürdigkeit des Opfers zu zweifeln: «Der Beschuldigte hat dies schamlos für seine eigenen sexuellen Bedürfnisse ausgenutzt und eine Drohkulisse aufgebaut».

Zusätzlich zu der Haftstrafe muss der 55-Jährige die Gerichtskosten von rund 37'000 Franken übernehmen. Des Weiteren erhielt er ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen und eine ambulante Behandlung wurde angeordnet.

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