Am Dienstag, 2. August 2022, hat sich eine 62-jährige, ehemalige katholische Kirchenpflegepräsidentin vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten müssen.
Bezirksgericht Winterthur ZH
Das Bezirksgericht in Winterthur ZH. - Keystone
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Ausschlaggebend für den Freispruch war, dass die frisch gewählte Kirchenpflegepräsidentin gar noch nicht offiziell im Amt war, als sie ihren Schwiegersohn anstellte. Dies hätte sie aber sein müssen, um eine Amtsanmassung zu begehen.

«Sie haben sich zu wenig über Rechte und Pflichten eines solchen Amts informiert», sagte der Richter. Das sei aber höchstens fahrlässig gewesen, nicht strafbar. Zudem seien viele Leute im Umfeld der Kirche ebenfalls der Meinung gewesen, dass sie bereits vor der konstituierenden Sitzung im Amt wäre.

«Nicht in Ordnung» sei es allerdings gewesen, dass sie den eigenen Schwiegersohn zu einem höheren Lohn und zu einem höheren Pensum angestellt habe. Doch auch hier: Weil die 62-Jährige gar nicht im Amt war, ist auch dies keine Amtsanmassung und somit nicht strafbar.

Die Staatsanwältin hatte wegen Amtsanmassung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken gefordert, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu sollte eine Busse von 1000 Franken kommen.

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