2017 wurde ein Mann mit hochpsychotischen Zuständen in die Klinik St. Urban eingewiesen. Anschliessend tötete er seinen Mitinsassen.
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Fälle von Hepatitis bei Kindern könnten im Zusammenhang mit Covid stehen. (Symbolbild) - dpa
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Ein ehemaliger Arzt der Psychiatrischen Klinik St. Urban ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Er musste sich vor dem Bezirksgericht Willisau LU verantworten, weil 2017 ein Patient einen anderen Klinikinsassen erschlagen hatte.

Das Kantonsgericht Luzern bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur «Keystone-SDA» den von «CH-Media»-Zeitungen vermeldeten Freispruch. Die Urteilsbegründung steht noch aus, der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt hatte am 8. Juli vor dem Gericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 Franken und eine Busse von 1500 Franken gefordert.

«Der Satan liegt im anderen Bett»

Der Vorfall passierte am Karfreitag 2017. Ein heute 37-jähriger Kranführer und ehemaliger Kickboxer war von seiner Familie in hochpsychotischem Zustand in die Klinik eingeliefert worden. Nach dem Eintrittsgespräch wurde er in einem Doppelzimmer untergebracht, wo bereits ein 85-jähriger Patient schlief.

Klinik St. Urban
In der Klinik St. Urban erschlug der geisteskranke Täter seinen Zimmernachbarn. - Keystone

Der neu eingelieferte Patient hörte Stimmen, die ihm sagten, dass der Satan im anderen Bett liege. Es sei aus mit ihm. Daraufhin schlug der Patient den Schlafenden mit Fäusten und dem Fuss zu Tode. Das Kantonsgericht verurteilte ihn dafür wegen vorsätzlicher Tötung, verzichtete wegen Schuldunfähigkeit aber auf eine Strafe und wies ihn in eine Klinik ein.$

Staatsanwalt wirft passives Verhalten vor

Der Staatsanwalt warf dem Arzt vor, durch sein passives Verhalten und unsorgfältiges Handeln die Tötung ermöglicht zu haben. So habe er dem späteren Täter keine Medikamente gegeben und ihn ohne Überwachung in einem Doppelzimmer unterbringen lassen.

«Der Patient tötete das Opfer, nicht mein Mandant», sagte der Verteidiger vor Gericht. Auch sei es nicht der Arzt gewesen, der entschieden habe, den späteren Täter in einem Doppelzimmer unterzubringen.

Der Beschuldigte sagte vor Gericht, man habe nicht auf eine Selbst- oder Fremdgefährdung schliessen können, da keine fürsorgerische Unterbringung angeordnet worden sei. Auch sei der Patient nach dem Eintrittsgespräch beruhigt gewesen, habe nur noch schlafen wollen. Man könne nicht jeden Eingewiesenen zwangsweise Medikamente geben.

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