Wie die Gemeinde Ettiswil berichtet, müssen Änderungen in der Hundehaltung bis spätestens 31. Mai 2023 der Gemeindekanzlei gemeldet werden.
Die Gemeindeverwaltung von Ettiswil.
Die Gemeindeverwaltung von Ettiswil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die jährlichen Hundesteuern werden von der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Als Grundlage der Rechnungsstellung für das Jahr 2023 gilt das Verzeichnis über die bezogene Hundesteuer des Jahres 2022 sowie die Amicus-Datenbank des Kantons Luzern.

Die Gemeinden müssen gemäss Bundesgesetz über das Halten von Hunden jedes Jahr bis zum 30. Juni ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde erstellen.

Für jeden Hund ist der Einwohnergemeinde eine Steuer zu entrichten.

Sämtliche Mutationen müssen gemeldet werden

Die Gemeinde Ettiswil bittet, Änderungen gegenüber dem Verzeichnis 2022 (neue Hundebesitzer, Abgänge oder Tod des Hundes) der Gemeindekanzlei bis zum 31. Mai 2023 zu melden.

Damit wird der Gemeinde eine zeitgerechte und richtige Rechnungsstellung ermöglichst.

Ersthundehalter melden sich bei der Gemeindeverwaltung

Wer noch keinen Hund hatte und nun einen halten möchte, der lässt sich bei der Gemeinde auf Amicus als Hundehalter registrieren.

Die Benutzerdaten und das Passwort werden daraufhin per E-Mail oder per Post zugestellt.

Anschliessend kann man sich sicher auf der Webseite von Amicus einloggen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Halter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, der Amicus Adress-und Handänderungen innert zehn Tagen zu melden haben.

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