Der Kanton Zürich nimmt das stillgelege Durchgangszentrum in Betrieb

Gemeinde Zell ZH
Gemeinde Zell ZH

Hinterland,

Der Kanton Zürich nimmt in Absprache mit der Gemeinde Zell das stillgelegte Durchgangszentrum Kollbrunn am 1. Juli 2019 wieder in Betrieb

Symbolbild
Symbolbild - Gemeinde Sempach

Der Kanton Zürich nimmt in Absprache mit der Gemeinde Zell das stillgelegte Durchgangszentrum Kollbrunn am 1. Juli 2019 wieder in Betrieb. Im Februar 2019 wurde das kantonale Durchgangszentrum für Asylsuchende in Kollbrunn vorübergehend stillgelegt. Das Durchgangszentrum wird nach rund fünfmonatiger Stilllegung wieder in Betrieb genommen. Bislang waren im Durchgangszentrum Kollbrunn Erwachsene untergebracht. Neu erfolgt die Unterbringung von Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Dabei ist die kommunale Schulbetreuung gemeinsam mit dem Kanton Zürich sichergestellt. Die schutzbedürftigen Menschen finden im Rahmen des Resettlement-Programms des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) Aufnahme im Zeller Ortsteil Kollbrunn. Resettlement ist seit vielen Jahrzehnten ein Bestandteil der Schweizer Flüchtlingspolitik. Die anerkannten Flüchtlinge werden im Auftrag des Kantons von der Aslyorganisation Zürich AOZ betreut und bei der Wohnungssuche unterstützt. Neben anerkannten Flüchtlingen kann der Kanton in Kollbrunn asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Personen unterbringen. Diese werden nach maximal sechs Monaten einer Gemeinde zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt nach einer Quotenregelung, welche sich an der Bevölkerungszahl der entsprechenden Gemeinde orientiert (aktuelle Zuweisungsquote 0.6%).

 

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