Am Zonenplan und dem Baureglement von Zuzwil SG wird nochmals «geschliffen». Im ersten Quartal 2023 soll ein zweites Mitwirkungsverfahren stattfinden.
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Zuzwil SG informiert, liess der Gemeinderat den neuen Zonenplan und das Baureglement während des Mitwirkungsverfahrens vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) vorprüfen.

Die Stellungnahme zu den beiden neuen Erlassen ist grundsätzlich positiv.

Trotzdem müssen im Zonenplan in einigen Gebieten kleinere Anpassungen vorgenommen werden.

Auch vereinzelte Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren will der Gemeinderat im Zonenplan berücksichtigen.

Die Fussballplätze in Bürgerguet werden nicht eingezont

Auf die Einzonung der Fussballplätze im Gebiet Bürgerguet, zwischen der Gewerbestrasse und dem Wohn- und Pflegeheim Lindenbaum wird vorerst verzichtet, weil ein Landabtausch nicht zustande kam.

Hingegen bleibt im Richtplan die «Absichtserklärung» für die Realisierung der Fussballplätze in beiden Gebieten bestehen.

Die Gebäudelänge für die Wohnzone W10 wird angepasst

Das Baureglement erfährt grössere Anpassungen.

Mit der Genehmigung des II. Nachtrags zum Planungs- und Baugesetz sowie aufgrund der Stellungnahmen aus dem Mitwirkungsverfahren passt der Gemeinderat die Gebäudelänge in der künftigen Wohnzone W10 an.

Die Gebäudebreite und -höhe bleiben gegenüber dem ersten Reglementsentwurf unverändert.

Auf die Baumassenziffer wird verzichtet

Hingegen verzichtet der Gemeinderat auf die Baumassenziffer.

Sie soll nun nicht eingeführt werden, weil mit dem erwähnten Gesetzesnachtrag eine Unterscheidung zwischen dem kleinen und grossen Grenzabstand wieder möglich ist.

Der Gemeinderat macht deshalb davon Gebrauch, denn mit diesem lässt sich auch die Dichte und die Bebauungsstruktur in einem Quartier regulieren.

Es wird eine Grünflächenziffer eingeführt

Zusätzlich soll eine Grünflächenziffer für ein weiterhin gutes Mikroklima sorgen.

Grünflächen können den Temperaturanstieg infolge versiegelter, asphaltierter Flächen bremsen und sind auch ökologisch sinnvoll, weil sie die Biodiversität erhöhen.

Der angepasste Zonenplan und das überarbeitete Baureglement werden im vierten Quartal 2022 nochmals mit dem Ortsplaner sowie den Vertretern des AREG beraten, anschliessend soweit nötig bereinigt und vom Gemeinderat verabschiedet.

Voraussichtlich wird im ersten Quartal 2023 ein zweites Mitwirkungsverfahren der Rahmennutzungsplanung durchgeführt.

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