Geren und Oberwis sollen besser erschlossen werden
Die Gemeinde Niederhelfenschwil plant mit Variante D die Erschliessung des Baugebiets Geren/Oberwis. Der Entwurf liegt bis 11. Juli 2025 zur Mitwirkung auf.

Wie die Gemeinde Niederhelfenschwil berichtet, ist sie aufgrund bundesrechtlichen und kantonalen Rechts zur rechtzeitigen und genügenden Erschliessung des Baugebiets Geren/Oberwis in Lenggenwil verpflichtet.
Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine geordnete bauliche Entwicklung zu schaffen und die Erreichbarkeit und Versorgung des Gebiets dauerhaft sicherzustellen.
Ringerschliessung als optimale Lösung
Bereits in der Erschliessungsstudie vom November 2020 wurde die Variante B — eine Ringerschliessung — als zweckmässig beurteilt. In einem iterativen Verfahren wurde diese Variante ab Mitte 2024 zusammen mit den betroffenen Grundeigentümern weiterentwickelt.
Das Ergebnis dieser Arbeiten ist die Variante D, welche nun als Planentwurf den Stand eines Strassenbauprojekts mit Teilstrassenplan erreicht hat.
Die Projektierung berücksichtigt die topografischen und eigentumsrechtlichen Verhältnisse, die Anforderungen der Erschliessungsinfrastrukturen sowie die Interessen der betroffenen Grundeigentümer. Die Linienführung, der Landbedarf und die technischen Parameter wurden im Rahmen von Einzelgesprächen mit den Grundeigentümern abgestimmt.
Mitwirkungsverfahren beginnt
Damit schafft der Gemeinderat die Grundlage für das Mitwirkungsverfahren, die kantonale Vorprüfung sowie die nachfolgende öffentliche Auflage.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2025 den Planentwurf «Variante D: Ringerschliessung Sägebachstrasse/Buchenstrasse» verabschiedet. Zwischenzeitlich wurden sämtliche ergänzenden Planunterlagen sowie der technische Bericht zur geplanten Erschliessung erstellt.
Ab Donnerstag, 12. Juni bis Freitag, 11. Juli 2025 stehen die Unterlagen auf der Mitwirkungsplattform der Gemeinde Niederhelfenschwil zur Verfügung. Während der Mitwirkungsphase haben alle interessierten Personen und Organisationen die Möglichkeit, zu allen Belangen rund um das Projekt eine Bemerkung oder einen Antrag abzugeben.