Zuzwil (SG)

Rahmennutzungsplan von Zuzwil genehmigt

Nau.ch Lokal
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Wil,

Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat den Zonenplan und das Baureglement genehmigt. Angewendet werden sollen sie in Zuzwil ab 1. Juli 2026.

Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Zuzwil SG mitteilt, unterstanden das Baureglement und der Zonenplan vom 25. April 2025 bis 4. Juni 2025 dem fakultativen Referendum. Innerhalb der Frist ging kein Referendumsbegehren ein.

Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) genehmigte in der Folge den Zonenplan und das Baureglement mit Auflagen beziehungsweise konkretisierte den Zonenplan und strich einzelne Bestimmungen im Baureglement.

Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation genehmigte den Zonenplan und das Baureglement. Wenn das Rechtsmittelverfahren abgeschlossen ist, sollen die neuen Raumplanungsinstrumente ab 1. Juli 2026 angewendet werden. So legte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation fest, dass auf dem Gelände der Abwasserreinigungsanlage nur eine ARA betrieben und darauf kein anderer Zweck verfolgt werden darf.

Zusätzlich strich es verschiedene Absätze aus dem Baureglement, weil auf die Freihaltung von Sichtzonen nicht generell verzichtet werden kann oder keine übergeordnete gesetzliche Grundlage besteht, dass Bankettstreifen oder Flächen zwischen Grundstücksgrenzen und einer Mauer begrünt werden müssten. Ausserdem kann nur der Bund Pflanzen auf eine Verbotsliste setzen; der Gemeinderat selbst kann keine weiteren Neophyten verbieten.

Nächste Schritte

Als letzte Schritte der Ortsplanung eröffnete der Gemeinderat den verbliebenen Einsprechern den Gesamtentscheid, bestehend aus dem Einspracheentscheid des Gemeinderates und der AREG-Genehmigungsverfügung sowie den Entscheid der Stimmberechtigten in Bezug auf das nicht ergriffene fakultative Referendum.

Dagegen kann Rekurs erhoben werden. Der Gemeinderat beabsichtigt, den neuen Rahmennutzungsplan mit Zonenplan und Baureglement am 1. Juli 2026 in Vollzug zu setzen.

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