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In Wil fand eine unbewilligte Demonstration statt

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In der Stadt Wil hat eine unbewilligte Demonstration von Gegnern der Covid-Massnahmen stattgefunden. Die Stadt weist darauf hin, dass dies strafbar ist.

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Die Obere Bahnhofstrasse in Wil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

In Wil hat diese Woche eine Kundgebung von Gegnern der Covid-Massnahmen stattgefunden. Die Stadt Wil weist darauf hin, dass es sich dabei um eine unbewilligte Demonstration handelte.

Künftige Organisatoren müssen mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft rechnen. Die Stadt Wil hält fest, dass organisierte Veranstaltungen einer Bewilligung bedürfen. Auch das Verwenden von Lautsprecheranlagen ist bewilligungspflichtig.

Unbewilligte Veranstaltung sind strafbar

Die Organisatoren wie auch die Teilnehmenden einer derartigen Veranstaltung werden beim Fehlen einer Bewilligung mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Weitere Gesetzesverstösse, namentlich das Abbrennen von Feuerwerk, Vermummung oder Sachbeschädigungen, werden durch die Kantonspolizei St. Gallen an die Staatsanwaltschaft rapportiert.

Eine Bewilligung ist zwingend und frühzeitig bei der Dienststelle Gewerbe und Markt der Stadt Wil einzuholen.

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