Der Thurgauer Grosse Rat gewährt der öffentlichen Hand ein gesetzlich verankertes Vorkaufsrecht für Wasser- und Stromversorgungsinfrastruktur.
Grosser Rat Thurgau
Aussenansicht des Grossrat-Gebäudes des Kantons Thurgau. (Symbolbild) - keystone
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Der Thurgauer Grosse Rat hat der öffentlichen Hand ein gesetzlich verankertes Vorkaufsrecht gewährt, falls Versorgungsinfrastruktur im Wasser- und Strombereich verkauft wird.

Damit soll verhindert werden, dass die Grundversorgung in die Hände von rein profitorientierten Unternehmen gerät.

Im Kantonsparlament gab es am Mittwoch in erster Lesung kaum Widerstand gegen die geplante Änderung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

Dort wird neu festgehalten, dass betroffene Gemeinden, der Kanton sowie von ihnen kontrollierte Institutionen ein Vorkaufsrecht erhalten, wenn Infrastruktur für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Wasser und Strom zum Verkauf stehen.

Damit soll sichergestellt werden, dass diese Versorgungsinfrastrukturen in den Händen von demokratisch organisierten Institutionen bleiben.

Die Gesetzesänderung hat ihren Ursprung in der Motion «Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen» von Kantonsrat Franz Eugster (Mitte). Er rief seinen Parlamentskolleginnen und -kollegen etwa den weltweiten «Run» auf Wasser in Erinnerung.

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