Bischofszell: Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern

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Weinfelden,

Wie die Gemeinde Bischofszell berichtet, erfordert die aktuelle Trockenheit ab 15. Juli 2023 ein Entnahmeverbot von Wasser aus den Oberflächengewässern.

Die Thur und die alte Thurbrücke in Bischofszell.
Die Thur und die alte Thurbrücke in Bischofszell. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Aufgrund des geringen Niederschlags des vergangenen Monats führen die Bäche und Flüsse im Kanton zurzeit sehr wenig Wasser.

Die Niederschlagsmenge im Juni lag schweizweit deutlich unter dem Durchschnitt und die Sommerbise hat das Wasserdefizit im Kanton Thurgau weiter verschärft.

Dies hat dazu geführt, dass die Wasserführung der Bäche und Flüsse sowie der Quellerträge zurückgegangen sind und sich die Pegelstände der Fliessgewässer zwischenzeitlich auf sehr tiefem Niveau bewegen. Die Konzessionsnehmer wurden bereits informiert.

Das Verbot gilt für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher

Das Departement für Bau und Umwelt sprach gestützt auf Paragraf zwölf Wassernutzungsgesetz ein Entnahmeverbot aus, dass am 14. Juli 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am Folgetag um Mitternacht in Kraft trat.

Es werden keine Einzelverfügungen versandt.

Dieses Verbot gilt für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher sowie für künst­liche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtsteiche und der Wasserkraftnutzung dienenden Kanäle.

Vom Verbot vorläufig ausgenommen sind Wasserentnahmen aus dem Bodensee (Obersee, Untersee, Seerhein), Hüttwilersee und Rhein.

Ausnahmen können auf Gesuch gemacht werden

Bis auf Weiteres erlaubt sind ausserdem Wasser­entnahmen aus Grundwasser, Quellen, Wasserentnahmen für die Wasserkraftnutzung, für die Wärmenutzung und zur Speisung von Weihern.

Ausnahmen von diesem Verbot können auf Gesuch hin gewährt werden, sofern der Wasserstand des betroffenen Gewässers dies erlaubt.

Ein entsprechendes Gesuch kann dem Amt für Umwelt eingereicht werden.

Zum Gesuch gehören der Entnahmeort (Gewässer), die Förderleistung (Umfang, Bezugsmenge), die Dauer und der Zweck der Entnahme.

Bodensee, Untersee und Rhein sind für die Wasserentnahme freigegeben

Wie während des letzten Entnahmeverbots werden der Bodensee, Untersee sowie der Rhein für die Wasserentnahme mittels Druckfass bis auf Weiteres freigegeben.

Die Entnahmestellen sind mit den Gemeinden im Vorfeld abzusprechen.

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