Wie die Gemeinde Weisslingen mitteilt, stören Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert werden, den Winterdienst massiv.
Der Eingang zur Mehrzweckhalle der Gemeinde Weisslingen.
Der Eingang zur Mehrzweckhalle der Gemeinde Weisslingen. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Die Verantwortlichen für den Winterdienst sind gerüstet, um auch in der kommenden Winterzeit 2022/23 die Gehwege und Strassen der Gemeinde in möglichst gutem Zustand zu halten.

Dabei möchte die Gemeinde erinnern, dass Fahrzeuge, welche auf öffentlichen Strassen parkiert sind, die Schneeräumungsarbeiten behindern.

Es besteht zudem Gefahr, dass sie durch Schneepflüge und andere Winterdienstgeräte beschädigt werden.

Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden.

Abgestellte Motorfahrzeuge behindern den Winterdienst

Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, sollen Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abgestellt werden.

Jede Haftung für Schäden, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen, wird abgelehnt.

Die Schneeräumung in privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte.

Das Personal der Gemeinde und des Kantons kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.

Weggeräumter Schnee auf öffentlichem Grund ist verboten

Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.

Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer geworfen werden.

Die Gemeinde ersucht deshalb alle Verkehrsteilnehmer, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ZeitumstellungWeisslingen