Altersbetreuung künftig in Zusammenarbeit geregelt

Mönchaltorf und Uster regeln gemeinsam die Bedarfsabklärung für Betreuung im Alter neu, um älteren Menschen selbstbestimmtes Wohnen länger zu ermöglichen.

Die Silberweide in Mönchaltorf.
Die Silberweide in Mönchaltorf. - Nau.ch / Manuel Walser

Wie die Gemeinde Mönchaltorf informiert, wurde die Leistungsvereinbarung betreffend der Führung einer Bedarfsbescheinigungsstelle für die Betreuung im Alter gemäss Zusatzleistungsverordnung (ZLV) zwischen der Politischen Gemeinde Mönchaltorf und der Stadt Uster, Abteilung Gesundheit, Fachstelle Alter durch den Gemeinderat Mönchaltorf genehmigt und tritt mit Unterschrift beider Parteien in Kraft.

Die Anpassung der kantonalen Zusatzleistungsverordnung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Sie verfolgt zwei übergeordnete Ziele: Der Kanton und die Gemeinden stärken die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter in bescheidenen finanziellen Verhältnissen und fördern ihre Lebensqualität.

Mit der präventiven Wirkung guter Betreuung können Heimeintritte hinausgezögert oder vermieden werden. Damit können den Menschen im Alter das selbstbestimmte Wohnen zu Hause ermöglicht und hohe Kosten für stationäre Einrichtungen vermieden werden.

Fachstelle Alter: Uster als qualifizierte Partnerin

Von den Änderungen profitieren können Personen, die Zusatzleistungen basierend auf einer AHV-Rente beziehen. Die geänderte ZLV legt unter anderem fest, dass für die neuen Leistungen, die über die ZLV finanziert werden sollen, von der Gemeinde eine Bedarfsbescheinigungsstelle zu bestimmen ist, welche die Art und den Umfang des betreuerischen Unterstützungsbedarfs feststellt und bescheinigt.

Die Gemeinden können für die Bedarfsabklärung und -bescheinigung unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Gegebenheiten eine eigene Stelle schaffen, ihre kommunale Fachstelle für Altersfragen einsetzen oder eine andere Organisation als zuständige Stelle bezeichnen.

Die Fachstelle Alter der Stadt Uster qualifiziert sich in Anbetracht dieser Kriterien unter den in Betracht gezogenen Organisationen wie Spitex, Pro Senectute, Hausärzte et cetera am besten, da sie alle der oben genannten Kriterien erfüllt und seit dem Jahr 2021 mit der Fachstelle Uster bereits eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Bezug auf die Beratung in Altersfragen der Mönchaltorfer AHV-BezügerInnen besteht.

Klare Kosten- und Abrechnungsmodalitäten vereinbart

Die Stadt Uster hat im Laufe des Jahres 2024 die Bedarfsbescheinigungsstelle erfolgreich aufgebaut und qualifiziertes Personal eingestellt. Als Beteiligung an den Fixkosten ist vorgesehen, dass die Gemeinde Mönchaltorf pro Bezüger/in von Zusatzleistungen zur AHV-Rente, aktuell 54 Bezüger/innen, einen Sockelbeitrag von 50 Franken pro Jahr leistet.

Dies ergibt einen jährlichen Gesamtbetrag von derzeit rund 2700 Franken. Für die Bedarfsabklärung und Bedarfsbescheinigung unter der Leistungsvereinbarung haben sich die Stadt Uster und die Gemeinde Mönchaltorf auf einen Stundenansatz von 80 Franken geeinigt.

Die Stadt Uster stellt die Bedarfsabklärung dem/r Mönchaltorfer Bezüger/in direkt in Rechnung, er bleibt somit gegenüber der Stadt Uster Schuldner, so wie es im Bereich der Zusatzleistungen die Regel ist. Der Bezüger bezahlt die Rechnung und reicht sie wie gewohnt der Durchführungsstelle zur AHV/IV zur Vergütung ein.

Ziel: Betroffene sollen finanziell entlastet werden

Über die Krankheits- und Behinderungskosten können vom in Rechnung gestellten Stundenansatz von 80 Franken für die Bedarfsabklärung 50 Franken pro Stunde abgerechnet werden.

Um dem Ziel gerecht zu werden, die Personen in ihrer Wohnsituation zu Hause zu unterstützen und kostspielige Heimeintritte zu vermeiden, sollen diese Bedarfsabklärungen die Bezüger/innen finanziell nicht weiter belasten. Deshalb wird die Sozialbehörde Mönchaltorf prüfen, ob eine Kostenübernahme der momentanen Differenz von 30 Franken pro Stunde aus dem Fonds für soziale Zwecke finanziert werden kann.

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