Wie die Gemeinde Richterswil mitteilt, wurde die Einzelinitiative von Fabian Blattmann «Rückkehr zu Tempo 60 auf der Seestrasse» als ungültig erklärt.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Richterswil.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Richterswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Mit Schreiben vom 13. Oktober 2022, eingegangen am 14. Oktober 2022, reichte Fabian Blattmann die Einzelinitiative «Rückkehr zu Tempo 60 auf der Seestrasse» ein.

Mit Beschluss Nummer 2022-189 vom 28. November 2022 hat der Gemeinderat die Initiative im Sinne von Paragraf 150 Absatz drei Gesetz über die politischen Rechte (GPR) für ungültig erklärt.

Der Beschluss kann auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden und liegt während der Rekursfrist in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.

Es kann innert fünf Tagen von der Publikation Rekurs eingereicht werden

Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen von der Publikation am 5. Dezember 2022 an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen Rekurs in Stimmrechtssachen eingereicht werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

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