Zermatt erklärt revidiertes Lärmbekämpfungsreglement
Wie die Gemeinde Zermatt mitteilt, ist das neu revidierte Lärmbekämpfungsreglement in Kraft getreten und wird nun erklärt.

Das derzeitige Lärmbekämpfungsreglement (LBR) wurde in den vergangenen 40 Jahren laufend auf die Bedürfnisse des Gewerbes, der Bevölkerung und der Gäste angepasst. Die jüngeren Teilrevisionen in den Jahren 2005, 2008, 2009 betrafen vornehmlich Änderungen zu den Bauzeiten und Bauarbeiten, was auch in der aktuellen Teilrevision unter anderem der Fall war.
Bau und Lärm: Aufgrund der kurzen Bauzeiten im Mai und Oktober sind die Lärmbelastungen in dieser Zeit aussergewöhnlich intensiv. Viele Arbeiten, welche andernorts über das ganze Jahr getätigt werden, sind in Zermatt in ein enges Zeitkorsett gezwängt.
Neu wird die Bauzeit auf 20 Arbeitstage ausgedehnt. Das heisst, statt der bisherigen «vier Wochen» inklusive Sperrtage gelten neu 20 Arbeitstage exklusive die Sperrtage. Dies verhilft den Bauherren, Planern und dem Bauhaupt und nebengewerbe zu mehr «Luft» und auch zu mehr Planungssicherheit. Der Lärm darf aber in dieser Zeit nicht überborden.
Betroffen von der Teilrevision ist auch das Gastgewerbe
Gastgewerbe: Der Nachtruhe kommt eine zentrale Bedeutung zu. Neu werden im revidierten Artikel 4 LBR die Bestimmungen über die Ruhe und Ordnung vor den Gastgewerbebetrieben analog dem kantonalen Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (GBB) übernommen.
Die neuen Bestimmungen zeigen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Betriebsbewilligungsinhaber besser auf und grenzen deren Verantwortungsbereich genauer ein, als dies im kantonalen Gesetz der Fall ist.
Die revidierten Artikel 10 und 11 LBR begrenzen Musik oder die Verwendung von Schallgeräten. Von 22 bis 7 Uhr gilt grundsätzlich die Nachtruhe. Türen und Fenster müssen während dieser Zeit geschlossen sein, damit der Schall auf die Innenbereiche der Gastgewerbebetriebe beschränkt bleibt und nicht nach draussen dringt.
Rahmenbedingungen über die Après-Ski-Musik werden definiert
Die Destination Zermatt wurde mehrmals hintereinander zum besten Skigebiet Europas gekürt. Das Après-Ski-Vergnügen ist ein wichtiger Aspekt im Betrieb einer Ski-Destination. Dies darf jedoch nicht zulasten der Ruhe suchenden Bevölkerung und der Gäste gehen.
Neu sind hierzu Rahmenbedingungen im Reglement geschaffen, die eine Après-Ski-Musik definiert und zulassen, aber auch der Beschallung klare Grenzen setzen. Über die Details dieser obligatorischen Massnahmen gemäss Anhang 1 des LBR wird im Herbst 2022 informiert.
Das teilrevidierte LBR wirkt aktiv in das Zusammenleben zwischen Gewerbe, Tourismus und Wohnbevölkerung ein und schafft die Grundlage für eine Koexistenz aller Beteiligten.