Wie die Gemeinde Raron angibt, wird der Vorentwurf der Teilrevision Nutzungsplanung Seilbahn Raron–Eischoll während 30 Tagen ab 30. Januar 2023 veröffentlicht.
handelsregister
Eine Person stempelt ein Dokument. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Gestützt auf Artikel 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) veröffentlicht die Gemeinde Raron in Koordination mit den Gemeinden Unterbäch, Niedergesteln und Eischoll den Vorentwurf der Teilrevision der Nutzungsplanung Seilbahn Raron–Eischoll während 30 Tagen.

Mit der Teilrevision sollen die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden für die Erstellung einer Seilbahn vom Bahnhof Raron nach Eischoll, welche die bestehende Bahn ersetzt.

Neben der Ausscheidung von Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen für die Bahnstationen im Bereich des heutigen Bahnhofbuffets in Raron (Parzelle Nummer 5265) sowie neben der bestehenden Bergstation in Eischoll (Parzellen 539, 548) wird der Bahnkorridor durch Baulinien gesichert.

Schriftliche Vorschläge können an die Gemeinde eingereicht werden

Interessierte Personen können ab dem 30. Januar 2023 während der Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in die Unterlagen nehmen.

Während dieser Frist hat jedermann die Gelegenheit, schriftliche Vorschläge an die Gemeinde einzureichen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

NiedergestelnRaumplanungUnterbächEischollBahnRaron