Kanton St. Gallen: Siedlungen werden dichter – doch Arbeitszonen fehlen
Im Kanton St. Gallen werden bestehende Siedlungen besser genutzt. Doch für Betriebe fehlen verfügbare Arbeitszonen – der Richtplan wird nun überprüft.

Die bestehenden Siedlungen werden besser genutzt. Das Beschäftigungswachstum findet hauptsächlich in urbanen Verdichtungsräumen statt. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Verteilung des Bevölkerungswachstums, bei den Arbeitszonen sowie bei der Abstimmung von Siedlung und Verkehr.
Dies zeigt die Berichterstattung 2026 über den kantonalen Richtplan, welche die Regierung dem Kantonsrat vorgelegt hat.
Bevölkerung und Beschäftigung haben weiter zugenommen. Gesamtkantonal verläuft die Bevölkerungsentwicklung weitgehend entlang des aktuellen Referenzszenarios des Bundesamtes für Statistik. Regional verlief die Entwicklung unterschiedlich.
Im Jahr 2024 lebten rund 540'000 Personen im Kanton; 2023 wurden rund 318'000 Beschäftigte gezählt. Von 2020 bis 2024 entfielen rund 58 Prozent des Bevölkerungswachstums auf die urbanen Verdichtungsräume; beim Beschäftigungswachstum waren es von 2019 bis 2023 rund 69 Prozent.
Das Beschäftigungswachstum entspricht räumlich den Vorgaben des Richtplans. Beim Bevölkerungswachstum blieb der Anteil der urbanen Verdichtungsräume unter dem Zielwert; der Raumtyp «Landschaft mit kompakten Siedlungen» wuchs stärker als vorgesehen. Mehr als drei Viertel des Bevölkerungszuwachses erfolgten in bereits überbauten Gebieten. Das trägt zur haushälterischen Bodennutzung bei.
Gleichzeitig nahm die Fläche unbebauter Bauzonen ab, und die bestehenden Siedlungsflächen werden intensiver genutzt.
Arbeitszonen besser verfügbar machen
Rechnerisch gibt es genügend Bauzonen. Viele Flächen stehen jedoch nicht oder nur schwer zur Verfügung. Besonders betroffen sind die Arbeitszonen: Für Betriebserweiterungen und neue Unternehmen fehlen geeignete, kurzfristig verfügbare Areale.
Die Regierung will deshalb die Arbeitszonenbewirtschaftung weiterentwickeln.
Verkehrsbelastung und Motorisierungsgrad bleiben hoch, zugleich steigt die Nachfrage im öffentlichen Verkehr. Siedlung und Verkehr sollen deshalb unter Einbezug aller Verkehrsmittel und Raumtypen besser aufeinander abgestimmt werden.
Richtplan wird überprüft
Der Kanton überprüft den Richtplan in den kommenden Jahren umfassend. Ziel ist eine gezielte Weiterentwicklung ohne pauschale Ausweitung des Siedlungsgebiets.
Schwerpunkte sind: die Überarbeitung des Berechnungsmodells für das Siedlungsgebiet; die Umsetzung der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes;
Im Rahmen der Gesamtüberprüfung werden auch die regionalen Wachstumsannahmen und deren Gewichtung überprüft. Da Anpassungen Auswirkungen auf den ganzen Kanton haben, werden die Gemeinden, Regionen und betroffenen Organisationen frühzeitig einbezogen.
Die Berichterstattung 2026 über den kantonalen Richtplan ist im Ratsinformationssystem (www.ratsinfo.sg.ch) unter der Geschäftsnummer 40.26.04 im Register Dokumente veröffentlicht.
Regelmässige Berichterstattung über den kantonalen Richtplan
Der Richtplan ist das strategische Führungs- und Koordinationsinstrument der Regierung in der Raumplanung und legt fest, wie sich der Kanton längerfristig räumlich entwickeln soll. Er wirkt mittel- bis langfristig mit einem Planungshorizont von 15 bis 25 Jahren. Er ist behördenverbindlich und wird durch den Bundesrat genehmigt.
Die Regierung legt dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht über die Zielerreichung sowie die räumliche Entwicklung und die Umsetzung des Richtplans vor.
Zudem orientieren die Kantone das Bundesamt für Raumentwicklung mindestens alle vier Jahre über den Stand der Richtplanung. Der Bericht an das Bundesamt für Raumentwicklung wird nach der Behandlung des Geschäfts im Kantonsrat erstellt.






