Wie die Gemeinde Raron informiert, werden infolge des Ausbruchs der Vogelgrippe im Kanton Zürich diverse Massnahmen umgesetzt.
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Der Verkauf von lebendigen Vögeln wurde in Argentinien wegen der Vogelgrippe verboten. - sda
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Aufgrund der Zunahme von Vogelgrippefällen bei Wildvögeln in Europa und des kürzlich entdeckten Ausbruchs im Kanton Zürich ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Präventivmassnahmen an.

Seit Montag, 28. November 2022, wird die gesamte Schweiz in eine «Kontrollzone» umgewandelt, weshalb auch die Gemeinde Raron betroffen ist und diverse Massnahmen zwingend umgesetzt werden müssen.

Tierhalter müssen dafür sorgen, dass Hausgeflügel nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen.

Daneben müssen die im Seuchenfall vorgesehenen Hygienemassnahmen angewendet werden.

Symptome müssen umgehend einem Tierarzt gemeldet werden

Märkte, Ausstellungen und Veranstaltungen, auf denen Geflügel präsentiert wird, sind verboten.

Auch jedes verdächtige Symptom muss einem Tierarzt gemeldet werden.

Weitere Informationen und die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza finden sich auf der Webseite der Gemeinde Raron.

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