Zum Defizitabbau: Abfallgebühren steigen ab März 2026
Per 1. März 2026 erhöht die Stadt Uster die Abfallgebühren und führt eine mengenabhängige Grüngutgebühr ein, um das Defizit der Abfallfinanzierung abzubauen.

Wie die Stadt Uster informiert, erhöht sie per 1. März 2026 die Abfallgebühren und führt eine Gebühr für Grüngut ein. Die Anpassung erfolgt, um das bestehende Defizit der Spezialfinanzierung abzubauen. Ziel ist, das Defizit bis 2028 abzubauen.
Die Stadt Uster erhöht per 1. März 2026 die Abfallgebühren. Erhöht werden die jährlichen Grundgebühren, die Gebühren für die Kehrichtsäcke sowie die Preise der Sperrgutmarken und der Entsorgung des Betriebskehrichts.
Diese Anpassung ist notwendig, um das bestehende Defizit der Spezialfinanzierung der Abfallbewirtschaftung abzubauen. Zusätzlich werden Grüngutgebühren eingeführt. Die neuen Gebühren können online auf der Website der Stadt Uster eingesehen werden.
Defizit soll bis 2028 abgebaut werden
Die Finanzierung der Abfallbewirtschaftung ist gesetzlich geregelt. Sie erfolgt über Gebühren und nicht über Steuereinnahmen. Mehrere Gründe haben zum Defizit geführt.
Einerseits hat die Stadt Uster in den vergangenen Jahren bewusst tiefere Gebühren verlangt, um die bestehenden Reserven abzubauen. Anderseits hat der Wechsel des Entsorgungsdienstleisters zusätzliche Kosten verursacht.
Mit der Gebührenerhöhung und der Grüngutgebühr wird die Finanzierung voraussichtlich bis Ende 2028 ausgeglichen sein. Im Anschluss daran wird geprüft, ob die Gebühren wieder gesenkt werden können.
Grüngut wird neu separat und verursachergerecht berechnet
Zum Grüngut zählen organische Abfälle aus dem Haushalt und Garten, zum Beispiel Rüstabfälle, Rasenschnitt und Unkraut. Die Grüngutabfuhr ist in Uster nach der Kehrichtabfuhr die teuerste Sammlung.
Bisher wurde sie über die Grundgebühr und nicht verursachergerecht finanziert. Neu bezahlen die Haushalte eine mengenabhängige Grüngutgebühr.
Für die wöchentliche Leerung des Grüncontainers können die Ustermerinnen und Ustermer eine volumenabhängige Jahresvignette beziehen. Für Einzelleerungen oder die Abholung von Grüngut-Bündeln gibt es Grüngut-Marken.
Jahresvignetten und Gebührenmarken online erhältlich
Die Grüngut Jahresvignetten und Grüngut-Marken sind ab dem 16. Februar 2026 erhältlich. Sie können online über die Webseite der Stadt Uster bestellt und bezahlt werden.
Neben der online Bestellung können die Grüngut Jahresvignetten und Grüngut-Marken im Stadthaus an der Bahnhofstrasse 17 bezogen werden. Zusätzlich können die Grüngut-Marken, analog zu den Sperrgutmarken, an der Hauptsammelstelle an der Dammstrasse, in der Stadt- und Regionalbibliothek, sowie in den Volg-Filialen und bei der Getränkehandlung Girsberger + Sieber AG gekauft werden.
Gebühren gelten ab 1. März 2026
Aufgrund eines Rekurses gegen die Teilrevision des Gebührenreglements konnte das neue Gebührenreglement nicht wie geplant per 1. Januar 2026, sondern erst per 1. März 2026 umgesetzt werden.
Das bedeutet, dass die jährlichen Grundgebühren und die Grüngut Jahresvignetten im Jahr 2026 anteilsmässig zu 2/12 nach dem alten und zu 10/12 nach dem neuen Gebührenreglement erhoben werden.






