Bibliothek und Schwimmbad: Neue Gebühren ab April 2026
Ab 1. April 2026 gelten in Rüti neue Gebühren: Bibliotheksabonnemente steigen leicht, das Schwimmbad-Tarifsystem wird vereinfacht und altersgerechter gestaltet.

Wie die Gemeinde Rüti ZH berichtet, hat der Gemeinderat verschiedene Gebühren angepasst und den revidierten Gebührentarif beschlossen. Dieser wird per 1. April in Kraft gesetzt. Grundlage der Anpassung ist die Gebührenverordnung vom 15. Dezember 2021.
Die Benutzungsgebühren der Gemeindebibliothek werden moderat angepasst. Ein Vergleich mit Bibliotheken in der Region zeigte, dass die bisherigen Abonnementspreise deutlich unter dem regional üblichen Niveau lagen.
Die Jahresabonnemente für Erwachsene und Paare werden deshalb leicht erhöht. Neu werden zudem separate Tarife für auswärtige Nutzerinnen und Nutzer eingeführt.
Die reduzierte Jahresgebühr für junge Personen bleibt unverändert bei 30 Franken. Sie gilt künftig einheitlich für alle Personen bis und mit dem 20. Altersjahr, unabhängig davon, ob sie sich in Ausbildung befinden. Zusätzlich werden Gebühren für Einzelausleihen und Mahnungen angepasst, um den administrativen Aufwand besser abzubilden.
Vereinfachung beim Schwimmbad-Tarifsystem
Beim Schwimmbad wird das Tarifsystem vereinfacht und stärker auf den bereits eingeführten Bade(s)pass ausgerichtet. Der Bade(s)pass ermöglicht während einer Saison den Eintritt in mehrere Schwimmbäder im Zürcher Oberland und hat sich seit seiner Einführung in Rüti im Jahr 2023 bewährt.
Künftig wird für auswärtige Badegäste nur noch der Bade(s)pass als Saisonkarte angeboten. Zudem wird die Altersregelung für den Bade(s)pass auch für Einzeleintritte und Mehrfacheintritte übernommen.
Neu gilt der Kindertarif bis zum 18. Geburtstag statt wie bisher bis zum 15. Geburtstag. Die reduzierten Jahresgebühren werden zudem auf AHV-Bezügerinnen und -Bezüger ausgeweitet.
Saisonkarten künftig nur noch personenbezogen
Ab der Saison 2026 werden Saisonkarten ausserdem nur noch personenbezogen ausgestellt. Die bisherigen Familienkarten führten aufgrund unterschiedlicher Familienkonstellationen häufig zu Unklarheiten und werden deshalb aufgehoben. Weitere Anpassungen betreffen das Feuerwehrwesen.






