Zukunft des Schulhauses Wüeri gesichert

Sekundarstufe Uster
Sekundarstufe Uster

Greifensee,

OSNG und SSU legen Vertragspaket vor: Es sichert den Standort Wüeri langfristig und schafft klare Strukturen für Gemeinden und Schulen.

Die Oberstufenschule Wüeri in Nänikon.
Die Oberstufenschule Wüeri in Nänikon. - Nau.ch / Manuel Walser

Wie die Oberstufenschule Nänikon-Greifensee und die Sekundarstufe Uster berichten, hatten bereits im Januar und Juni 2025 die beiden Schulpflegen die Eckpunkte einer Lösung vorgestellt. Seither wurden die Details gemeinsam vertieft und rechtlich abgestützt.

Nun liegen die Weisung zu Handen des Gemeinderates Uster sowie die drei verbindlichen Verträge – Gebietsänderungsvertrag, Anstaltsvertrag und Anschlussvertrag – vor. Sie schaffen die Grundlage, um die vom Gemeindegesetz verlangte Anpassung der Schulgemeindegrenzen umzusetzen und gleichzeitig den Weiterbestand des bewährten Schulstandorts Wüeri zu sichern.

Gewinner sind vor allem die Kinder und Jugendlichen, die auch künftig in vertrauter Umgebung unterrichtet werden.

Einigung sichert Zukunft des Wüeri-Schulhauses

Ulrich Schmid, Präsident OSNG, sagt: «Wir mussten handeln, weil das Gesetz die Übereinstimmung der Schul- und Gemeindegemeinden verlangt. Entscheidend ist: Dank fairer Verhandlungen liegt eine Lösung vor, die das Wüeri langfristig sichert und Kontinuität für unsere Schülerinnen und Schüler garantiert.»

Zufrieden mit der neuen Lösung ist auch Benno Scherrer, Präsident der SSU. Er kommentiert: «Die Einigung steht auf einem soliden Fundament: klare Zuständigkeiten, transparente Finanzierung und eine gemeinsame Verantwortung fürs Gebäude. So entsteht eine echte Win-win-Situation für Uster und Greifensee.»

Das Lösungspaket in Kürze

Mit der Gebietsänderung wechseln Nänikon und Werrikon zur SSU, während die heutige OSNG per 1. Januar 2027 zur Sekundarschulgemeinde Greifensee (SSG) wird. Damit stimmen die Schulgemeinden künftig mit den politischen Gemeinden überein.

Das Schulhaus Wüeri wird in die gemeinsame Anstalt «Schulinfrastruktur Wüeri» eingebracht, an der die SSG mit 65 Prozent und die SSU mit 35 Prozent beteiligt ist. Diese Anstalt hält und bewirtschaftet die Liegenschaft und sorgt für deren Weiterentwicklung.

Der Betrieb des Schulhauses Wüeri bleibt bei der SSG. Jugendliche aus Nänikon und Werrikon besuchen das Schulhaus weiterhin, abgesichert durch einen Anschlussvertrag, der sie rechtlich den Schülern aus Greifensee gleichstellt.

Die SSU entrichtet für diese Jugendlichen ein Schulgeld pro Kopf auf Basis einer Vollkostenrechnung. Die Infrastrukturkosten werden von beiden Gemeinden im Verhältnis der Schülerzahlen getragen. Anstalts- und Anschlussvertrag sind langfristig angelegt und erstmals per Ende 2038 kündbar; die Gebietsänderung selbst bleibt unabhängig davon bestehen.

Zeitplan und nächste Schritte

Die Weisung der SSU sowie die korrespondierenden Unterlagen der OSNG werden nun in den Kommissionen und Behörden im Herbst 2025 beraten. Am 2. Oktober 2025 informieren die Oberstufenschule Nänikon-Greifensee und die Sekundarstufe Uster ab 19 Uhr aus erster Hand an einem Informationsanlass im Singsaal des Schulhauses Wüeri.

Am 8. März 2026 entscheiden die Stimmberechtigten in beiden Gemeinden an der Urne. Bei Zustimmung erfolgt anschliessend die Genehmigung durch den Regierungsrat, voraussichtlich im Frühsommer 2026.

Die neuen Schulpflegen werden gemäss dem geplanten Vorgehen am 27. September 2026 gewählt und übernehmen ihre Ämter auf den 1. Januar 2027.

Im Vergleich zur Mitteilung vom 17. Januar 2025 wird damit der Zeitplan präzisiert: Die Volksabstimmung findet nicht mehr 2025, sondern am 8. März 2026 statt – und nun erstmals liegt das vollständige Vertragspaket vor.

Was bedeutet das konkret?

Für Eltern, Lernende und Lehrpersonen bleibt der Alltag stabil: Alle Jugendlichen aus Greifensee sowie aus Nänikon und Werrikon besuchen weiterhin das Schulhaus Wüeri.

Unterricht und Betreuung erfolgen unverändert nach geltendem Schulrecht, die Klassenzuteilung bleibt in den Händen der OSNG, künftig SSG. Auch organisatorisch und finanziell ist der Betrieb gesichert; Investitionen in Unterhalt und Ausbau werden künftig durch die gemeinsame Anstalt verantwortet.

Die partnerschaftlich von den beiden Schulbehörden gefundene Lösung stellt nicht nur den Weiterbestand des Schulhauses Wüeri sicher, sondern es wird auch die vom kantonalen Gemeindegesetz verlangte Übereinstimmung zwischen Schul- und politischen Gemeinden rechtskonform hergestellt.

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