Wie die Gemeinde Volketswil meldet, wird das ehemalige Bauernhaus Im Gässli aufgrund seiner ortsbildprägenden Wirkung als kommunales Schutzobjekt bezeichnet.
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Gemeinde Volketswil im Winter. - Gemeinde Volketswil.
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Im Jahr 2008 hat der Gemeinderat das geltende kommunale Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte letztmals neu festgesetzt.

Das Vielzweckbauernhaus im Gässli 11 in Volketswil wurde dazumal ins Inventar aufgenommen.

Das Gebäude wird mit seiner geschlossenen Dachfläche besonders für seine Stellung gewürdigt, welche den alten westlichen Ortseingang markiert und zusammen mit anderen Bauten im Gässli den Strassenraum definiert.

Für das Schaffen der Rechtssicherheit für die jetzige und künftige Eigentümerschaft ersucht der Grundeigentümer die Gemeinde um definitive Abklärung der Schutzwürdigkeit.

Kommunales Schutzobjekt

Um den Schutzumfang bestimmen zu können, wurde die Schutzabklärung ausgelöst.

Die Schutzabklärung weist das ehemalige Vielzweckbauernhaus aufgrund seiner bedeutenden ortsbildprägenden Wirkung und dem wichtigen Bestandteil des historischen Ortsbilds Im Gässli als einen wichtigen bau- und siedlungsgeschichtlichen Zeugen aus.

Das Objekt ist somit als kommunales Schutzobjekt gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz zu bezeichnen.

Unterschutzstellung vertraglich geregelt

Um den möglichen Umfang für einen allfällig künftigen Umbau eruieren zu können, war es der Bauherrschaft ein Anliegen diese Abklärungen frühzeitig in die Wege zu leiten.

Zwischen Eigentümerschaft und Gemeinde wurde ein verwaltungsrechtlicher Vertrag betreffend Unterschutzstellung abgeschlossen.

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