Uster: Urnengang vom 29. November
Am 29. November 2020 findet in Uster eine Gemeindewahl statt.

Am 29. November 2020 findet eine Gemeindewahl statt. Den Wahlberechtigten stehen verschiedene Möglichkeiten offen, ihr Wahlrecht auszuüben.
Für Sonntag, 29. November 2020, wird folgende Wahl angeordnet:
Gemeindewahl
- Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018–2022
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Stadt Uster politischen Wohnsitz haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind (§ 3 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte). Wahlberechtigte, welche die Wahlunterlagen nicht erhalten haben, können diese beim Stimmregisterführer beziehen.
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann durch Benützung der am Abstimmungssonntag und am Samstag vor dem Abstimmungstag aufgestellten Urnen erfolgen. Die Urnenstandorte und Urnenöffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.
Nach dem Erhalt des Wahlmaterials steht es den Wahlberechtigten offen, während der Schalteröffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr, Freitag 08.00 bis 14.00 Uhr) vorzeitig bei den Einwohnerdiensten ihre Stimme abzugeben. Es besteht aber auch die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe.
Die Stimmabgabe kann auch durch eine nach § 68 Abs. 3 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 35 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) zulässige Stellvertretung erfolgen.
Der Stimmrechtsausweis ist in jedem Fall zu unterzeichnen.