Gossau ZH: Kanton lehnt Tempo 60 ab – Gemeinderat zieht weiter
Die Verkehrstechnische Kommission des Kantons Zürich lehnt Tempo 60 und Lastwagenfahrverbote in Gossau ZH ab. Der Gemeinderat prüft nun einen Weiterzug.

Der Gemeinderat Gossau hält an seinen Zielen gegen den Durchgangsverkehr fest und prüft, die Beurteilung an die nächste Instanz weiterzuziehen.
Kontext
Mit dem Beitrag vom 11. Juni 2026 informierten wir über die vom Gemeinderat Gossau gutgeheissenen Verkehrsgutachten der Poliplan GmbH, die Ablehnung der Massnahmen durch die Kantonspolizei Zürich und den Weiterzug an die Verkehrstechnische Kommission. Die Gutachten zeigten, dass eine Temporeduktion von 80 km/h auf 60 km/h sowie Lastwagenfahrverbote (Zubringerdienst gestattet) den Durchgangsverkehr auf den kommunalen Strassen spürbar reduzieren würden. Gossau und die Nachbargemeinden leiden seit geraumer Zeit unter dieser Belastung.
Verkehrstechnische Kommission lehnt Gutachten ab
Die Verkehrstechnische Kommission der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich (VTK) erachtet eine Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf den kommunalen Verbindungsstrassen aufgrund der Unfallzahlen und der Unfalltypen nicht als geeignete Massnahme. Anstelle dessen empfiehlt die VTK, die Strasseninfrastruktur auszubauen.
Haltung des Gemeinderates
Genauso wie die Kantonspolizei beurteilt auch die VTK die Frage der signalisierten Geschwindigkeit einzig aus Sicht der Verkehrssicherheit. Ziel der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Temporeduktion ist es allerdings, den Durchgangsverkehr der kommunalen Strassen auf die dafür besser ausgebauten Kantonsstrassen zu lenken. Dieser Effekt wurde mittels Verkehrsmodellberechnungen nachgewiesen.
Ein Ausbau der kommunalen Strassen würde jedoch deren Attraktivität steigern und damit den Durchgangsverkehr sogar eher erhöhen als reduzieren. Deshalb lehnt der Gemeinderat die Empfehlung der VTK über den Strassenausbau ab.
Der Gemeinderat bedauert die Ergebnisse der Kantonspolizei Zürich und der VTK, denn aus seiner Sicht wurde der wegen des Durchgangsverkehrs geschuldeten Belastung für die Bevölkerung bei der Beurteilung der Massnahmen eindeutig zu wenig Gewicht beigemessen.
So geht es weiter
Das Amt für Mobilität des Kantons Zürich hat die Stossrichtung des Gemeinderates Gossau mitinitiiert und mitgetragen. Deshalb wird der Gemeinderat den Entscheid der VTK erneut mit dem Amt für Mobilität beraten, auch die Nachbargemeinden nochmals einbeziehen und einen Weiterzug des Verkehrsgutachtens an die nächste Instanz – die Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion – anstreben.










