Uster: Keine Mehrheit - Erneuerungswahl Friedensrichter
Anlässlich des Urnenganges vom 7. März 2021 hat keine/r der Kandidaten/innen das absolute Mehr erreicht, weshalb ein 2. Wahlgang stattzufinden hat.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 23. März 2021 den 2. Wahlgang für die Erneuerungswahl des Friedensrichters auf Sonntag, 13. Juni 2021 festgesetzt. Auf die Beigabe eines Beiblattes wird verzichtet.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 21a Abs. 1 in Verbindung mit § 22 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Publikation an gerechnet schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.