Uster hat die Erneuerungswahlen des Gemeinderates festgesetzt
Der Stadtrat von Uster hat die Erneuerungswahl des Gemeinderates auf den 27. März 2022 festgesetzt. Wahlvorschläge sind bis zum 29. November 2021 einzureichen.

Der Stadtrat von Uster hat mit Beschluss vom 11. Mai 2021 den Termin für die Erneuerungswahl des Gemeinderates, 36 Mitglieder, für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 27. März 2022, festgesetzt. Die Mitglieder des Gemeinderates sind an der Urne zu wählen.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 29. November 2021, beim Stadtrat Uster einzureichen. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster eingesehen werden.
Alle Stimmberechtigten mit Wohnsitz in Uster sind Wählbar
Wählbar ist jede stimm- und wahlberechtigte Person, die in der Stadt Uster politischen Wohnsitz hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind.
Eine Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens zweimal genannt sein. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort erforderlich.
Zudem kann der Rufname, ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, sowie die Parteizugehörigkeit angefügt werden. Die vorgeschlagene Person muss schriftlich bestätigen, die Kandidatur anzunehmen.
Die Wahlvorschläge benötigen mindestens 30 Unterschriften von Stimmberechtigten
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Stimmberechtigten der Stadt Uster unterschrieben sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Unterschrift hinzuzufügen.
Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, die nicht irreführend sein darf und die sich von der Bezeichnung der anderen Vorschläge hinreichend unterscheidet.
Geht der Wahlvorschlag von einer politischen Partei oder einer andern gesellschaftlichen Gruppierung aus, so wird er in dieser Gruppierung in einem demokratischen Verfahren festgelegt.
Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.
Alle nötigen Formulare sind bei Stadtkanzlei Uster zu finden
Formulare für Wahlvorschläge und Kandidaturannahmeerklärungen können bei der Stadtkanzlei Uster bezogen werden.
Listen, die in der laufenden Amtsdauer im Rat vertreten sind, erhalten Listennummern in der Reihenfolge ihrer Stärke im Rat. Bei gleicher Sitzzahl entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Listenbezeichnungen.
Allfälligen weiteren Listen wird unter Aufsicht der Stadtpräsidentin durch Losentscheid eine Listennummer zugewiesen. Listenverbindungen sind ausgeschlossen. Die Stadtkanzlei veröffentlicht die Listen im Anzeiger von Uster unter Angabe der Listennummern.