Bezirksgericht verlängert Nachlassstundung für Spital Wetzikon
Das Bezirksgericht Hinwil hat dem angeschlagenen Spital Wetzikon (GZO) eine Verlängerung der definitiven Nachlassstundung bis zum 19. Juni 2026 gewährt.

Das Bezirksgericht Hinwil hat dem finanziell angeschlagenen Spital Wetzikon (GZO) eine Verlängerung der definitiven Nachlassstundung bis zum 19. Juni 2026 gewährt. Das verschafft dem Spital die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept auszuarbeiten.
Das Bezirksgericht sieht gute Chancen, dass ein Nachlassvertrag zustande kommt, teilte das Spital am Dienstag in einem Communiqué mit. «Der Gerichtsentscheid untermauert, dass das GZO über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb verfügt und wir mit den Bemühungen zur Weiterentwicklung unseres Sanierungskonzepts auf dem richtigen Weg sind», wird Verwaltungsratspräsident Andreas Mika in der Mitteilung zitiert.
Die Nachlassstundung gebe dem GZO Zeit, zusammen mit den Gläubigern und anderen Beteiligten ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, hiess es weiter. Derzeit laufen Gespräche mit verschiedenen Gläubigern. Ziel ist, dass diese im Frühjahr 2026 über den Nachlassvertrag abstimmen können. Die Nachlassstundung soll laut Mitteilung im zweiten Quartal 2026 beendet werden.
Gemeinden sollen helfen
Das Spital Wetzikon befindet sich seit Dezember 2024 in der Nachlassstundung. Anfang Juni informierten die Sachverwalter das Bezirksgericht Hinwil über die aktuelle Betriebssituation und die Weiterentwicklung des Sanierungsplans. Am 16. Juni bewilligte das Gericht, wie von den Sachwaltern beantragt, die Verlängerung um ein weiteres Jahr, wie es weiter hiess.
Der favorisierte Plan der zwölf Aktionärsgemeinden und des Spitals sieht vor, dass die Gemeinden 50 Millionen Franken einschiessen. Einige Gemeinden stimmten bereits einem Beitrag zu. Bis alle abstimmen, wird es aber noch bis Ende 2025 dauern.