Teilrevision der Bauordnung in Mönchaltorf
Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung mit IVHB-Harmonisierung, Siedlungsökologie und aktualisierten Richtplänen.

Wie die Gemeinde Mönchaltorf berichtet, der Gemeinderat Mönchaltorf beantragt der Mönchaltorfer Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025, die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Mönchaltorf in Bezug auf die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) sowie in anderen Themen wie die Aufhebung der Ausnützungsziffer in der Kernzone, die Ergänzung verschiedener Aspekte im Bereich der Siedlungsökologie und der Aktualisierung der Richtpläne (Velo- und Fussrichtpläne) zu genehmigen.
Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung wurde durch die Kommission Bau in mehreren Schritten begleitet und durch ein externes Fachbüro erarbeitet.
Überprüfung und Anpassung des Nutzungsplans
Gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) müssen Nutzungsplanungen periodisch, spätestens jedoch nach 15 Jahren überprüft und an geänderte Verhältnisse angepasst werden. Der rechtskräftige Nutzungsplan beziehungsweise die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Mönchaltorf wurde letztmals im Jahr 2017 umfassender betrachtet und revidiert.
Insgesamt haben sich die geltenden Regelungen gut bewährt. An verschiedenen Stellen besteht allerdings Anpassungsbedarf. Ausserdem haben seither auch übergeordnete Rahmenbedingungen geändert.
Mit der am 1. März 2017 in Kraft getretenen Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wurden im Kanton Zürich 29 der 30 Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) eingeführt. Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bau- und Zonenordnungen an die neuen Begrifflichkeiten anzupassen.