Regierungsrat genehmigt Dübendorfer GO

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Dübendorf,

Die teilrevidierte Gemeindeordnung tritt per Dezember 2025 in Kraft. Künftig entscheidet der Gemeinderat Dübendorf über Tempo-Reduktionen auf Gemeindestrassen.

Dübendorf
Ortsschild von Dübendorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Dübendorf berichtet, hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die teilrevidierte Gemeindeordnung der Stadt, welche von den Stimmberechtigten anlässlich der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 angenommen wurde, genehmigt. Die Änderung bezweckt, eine bis anhin dem Stadtrat zustehende Kompetenz auf den Gemeinderat zu übertragen.

Inskünftig erfolgt die Beschlussfassung über dauernde Verkehrsordnungen, die eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Gemeindestrassen bezwecken, durch das Parlament. Der Stadtrat setzt die teilrevidierte Gemeindeordnung per 1. Dezember 2025 in Kraft.

Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren der Gemeindeordnung hat der Regierungsrat seinen Beschluss Nr. 1434 vom 8. Dezember 2021 in Wiedererwägung gezogen und genehmigte die seinerzeit von der Genehmigung ausgenommenen Punkte nachträglich. Die Gemeindeordnung stand zu diesem Zeitpunkt in einem Widerspruch zum damaligen Wortlaut von § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte.

§ 14 Abs. 2 GPR wurde in der Folge revidiert und trat in angepasster Form per 1. Oktober 2022 in Kraft. Diese Anpassung führt dazu, dass sowohl Art. 26 Abs. 1 Ziff. 9 als auch Art. 44 der Gemeindeordnung der Stadt Dübendorf nicht länger in einem Wiederspruch zum kantonalen Recht stehen.

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