Volketswil

Quartierplan Oetenbüel West festgesetzt

Nau.ch Lokal
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Greifensee,

Volketswil legt mit dem Quartierplan Oetenbüel West die Grundlagen für eine geordnete, nachhaltige Entwicklung und reicht ihn zur Genehmigung beim Kanton ein.

Das Volkiland in Volketswil.
Das Volkiland in Volketswil. - Nau.ch / Manuel Walser

Wie die Gemeinde Volketswil berichtet, hat der Gemeinderat den Quartierplan Oetenbüel West festgesetzt. Mit dem Quartierplan Oetenbüel West schafft die Gemeinde Volketswil verbindliche Rahmenbedingungen für die künftige Nutzung und Überbauung des Gebiets.

Ziel ist eine qualitativ hochwertige, siedlungsgerechte Entwicklung, die städtebauliche und funktionale Anforderungen erfüllt. Festgelegt werden unter anderem Bauzonen, Baulinien, Erschliessungsflächen sowie Verkehrswege, Fuss- und Veloverbindungen und Leitungen für Wasser, Abwasser und Strom.

Damit wird eine koordinierte und zukunftsfähige Entwicklung des Quartiers sichergestellt. Der Quartierplan wurde in einem mehrjährigen Verfahren in enger Abstimmung mit den kantonalen Fachstellen sowie den betroffenen Grundeigentümern erarbeitet.

Zur fairen Verteilung der Flächen und Rechte wurden die Preise für Mehr- und Minderzuteilungen auf 760 Franken pro Quadratmeter sowie für Dienstbarkeiten (zum Beispiel Fuss- und Fahrwegrechte) auf 250 Franken festgelegt. Es werden keine Grundstücke aus dem Verfahren entlassen.

Kostenübernahme und nächste Schritte beim Quartierplan

Die Vermarkung der neuen Grenzen erfolgt, soweit sie im Zusammenhang mit dem Ausbau des Oetenbüelwegs steht, nach dem Bau der Erschliessungsanlagen. Die Aufwendungen werden den Strassenbaukosten angerechnet.

Da sich der Oetenbüelweg im Eigentum der Gemeinde befindet, übernimmt Volketswil die Kosten für bestimmte Erschliessungsteile selbst. Insbesondere betrifft dies den Neubau der Ringschlussleitung im Bereich der Wasserversorgung.

Der Quartierplan Oetenbüel West wird nun zur Genehmigung an das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) übermittelt. Nach der Genehmigung erfolgt die öffentliche Auflage mit Rekursfrist von 30 Tagen.

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