Quartierplan Blumenweg
Die Verfahrenseinleitung des Quartierplans Blumenweg ist vom 2. Mai 2019 rechtskräftig, teilt die Stadt Uster mit.

Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 2. Mai 2019 ist die Verfahrenseinleitung des Quartierplans Blumenweg rechtskräftig. Das Quartierplangebiet wird begrenzt durch die Seestrasse, den Leigruebeweg, den Flurweg Kat.-Nr. C18, die südwestliche Grenze der Parzelle Kat.-Nr. C3392 sowie die Seeblickstrasse exkl. der Parzellen Kat.-Nrn. C1306, B4052, B4053, B4054, B4104 und B4103.
Gestützt auf § 150 PBG dürfen an den Grundstücken des Beizugsgebietes ohne Bewilligung der Stadt Uster weder tatsächliche noch rechtliche Änderungen vorgenommen werden. Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 12. Juli 2019.