Quartierplan Blumen­weg

Stadt Uster
Stadt Uster

Greifensee,

Die Verfahrenseinleitung des Quartierplans Blumen­weg ist vom 2. Mai 2019 rechtskräftig, teilt die Stadt Uster mit.

bau
Aktuell laufen im Rotholz die Vorarbeiten. (Symbolbild) - Pixabay

Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bau­rekursgerichts vom 2. Mai 2019 ist die Verfahrenseinleitung des Quartierplans Blumen­weg rechtskräftig. Das Quartierplangebiet wird begrenzt durch die Seestrasse, den Lei­gruebeweg, den Flurweg Kat.-Nr. C18, die südwestliche Grenze der Parzelle Kat.-Nr. C3392 sowie die Seeblickstrasse exkl. der Parzellen Kat.-Nrn. C1306, B4052, B4053, B4054, B4104 und B4103.

Gestützt auf § 150 PBG dürfen an den Grundstücken des Beizugsgebietes ohne Be­willigung der Stadt Uster weder tatsächliche noch rechtliche Änderungen vorgenommen werden. Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 12. Juli 2019.

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