Nothilfe für Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende
Die Stadt Uster richtet die Nothilfe für Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende wieder aus, die wegen der Corona-Pandemie in eine Notlage geraten sind.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 19. März 2020 ein «Corona-Hilfspaket» verabschiedet. Dieses soll in Zusammenarbeit mit den Städten den Selbstständigerwerbenden helfen, die wegen der Corona-Pandemie in eine Notlage geraten sind.
Uster erhielt zur Finanzierung der Unterstützungsleistungen 341 570 Franken zugesprochen. Die Massnahme war ursprünglich befristet bis Ende September 2020. Am 5. November 2020 hat die kantonale Finanzdirektion die Frist aufgrund der aktuellen Corona-Lage bis Ende Jahr ausgedehnt.
Die Nothilfe richtet sich an Selbständigerwerbende und Kleinunternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Angesprochen sind Betriebe mit maximal zwei Vollzeitstellen. Die Hilfe erfolgt subsidiär zu Bund und Kanton und dient dazu, die Zeit zu überbrücken, bis wieder andere Finanzmittel verfügbar sind.
Ausgerichtet wird ein Überbrückungskredit von maximal 2500 Franken pro Monat und Vollzeitstelle. Das Gesuchsformular ist auf www.uster.ch/nothilfe aufgeschaltet und kann ausgefüllt eingereicht werden an [email protected].
In Uster wurden bis Ende September 2020 insgesamt 99 Gesuche eingereicht. 52 davon wurden positiv beurteilt; insgesamt wurden bisher Unterstützungsbeiträge in der Höhe von 143 531 Franken ausbezahlt.