Mönchaltorf: Friedensrichterin tritt ab – Neuwahl im Februar 2027
Christina Staub Tanner stellt sich in Mönchaltorf nicht mehr zur Verfügung. Der erste Wahlgang für das Friedensrichteramt findet am 28. Februar 2027 statt.

Der Gemeinderat Mönchaltorf bedankt sich bei der amtierenden Friedensrichterin, Frau Christina Staub Tanner, für die langjährig, sehr seriös und professionell geleisteten Dienste und nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass sie sich für keine weitere Amtsdauer mehr zur Verfügung stellt. Es braucht somit ab 1. Juli 2027 eine neue Person für das Friedensrichteramt der Gemeinde Mönchaltorf.
Für den ersten Wahlgang der ordentlichen Erneuerungswahl für das Friedensrichteramtes der Gemeinde Mönchaltorf, Amtsperiode 2027 – 2033, wurde der Sonntag, 28. Februar 2027 bestimmt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 6. Juni 2027 stattfinden. Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung Mönchaltorf wird der/die Friedensrichter/in an der Urne gewählt.
Für die Wahl der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters ist gemäss Art. 4 der Gemeindeordnung Mönchaltorf der politische Wohnsitz im Kanton nötig, nicht in der Gemeinde.
Bei Mehrheitswahlen an der Urne wird ein Wahlvorverfahren gemäss §48 ff Gesetz über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt. Es wird ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet. Die Stimmberechtigten erhalten zudem eine Wahlanleitung.
Die Möglichkeit einer Stillen Wahl ist bei Erneuerungswahlen nicht gegeben.






