Erneuerungswahl des Friedensrichteramt in Erlenbach im März
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in wird auf 7. März 2021 festgesetzt.

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf 7. März 2021 festgesetzt. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat.
Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 9. Dezember 2020 beim Gemeinderat Erlenbach, Seestrasse 59, 8703 Erlenbach schriftlich zu melden. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit.
Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Ein Musterformular ist bei der Gemeinderatskanzlei erhältlich (Tel. 044 913 88 11, E-Mail: [email protected]), oder es kann unter heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.