Lösung für das Schulhaus Wüeri steht und kommt vors Volk
Die Schulpflege Uster und Nänikon-Greifensee präsentieren die Lösung für das Schulhaus Wüeri. Die Abstimmung ist für März 2026 geplant.

Wie die Stadt Uster berichtet, haben die Sekundarschulpflege Uster und die Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee die Lösung für die Zukunft für das Schulhaus Wüeri und die Gebietsbereinigung weitergetrieben und stellen nun die Eckpunkte und den provisorischen Zeitplan vor.
Die Sekundarschulpflege Uster und die Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee haben am 17. Januar 2025 in einer gemeinsamen Medienmitteilung über die Lösung für das Schulhaus Wüeri sowie die Grenzbereinigung informiert.
Die heutige Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee wird auf das Gebiet der Gemeinde Greifensee reduziert. Sie wird zur Sekundarschulgemeinde Greifensee (SSG). Das Gebiet der Sekundarstufe Uster (SSU) wird um die Gebiete Nänikon und Werrikon erweitert. Beide Schulgemeinden entsprechen dann dem Gebiet der politischen Gemeinden.
Gemeinsame Trägerschaft
Das Schulhaus Wüeri wird in eine Anstalt eingebracht, welche von beiden Schulgemeinden gemeinsam gehalten wird. Der Schulbetrieb wird von der zukünftigen SSG geführt. Die Oberstufenschülerinnen und -schüler aus Nänikon und Werrikon werden weiterhin das Schulhaus Wüeri besuchen können. Die SSU bezahlt für sie ein Schulgeld.
Die für diese Lösung notwendigen Verträge und Unterlagen werden unter Einbezug des Gemeindeamts ausgearbeitet und nach den Sommerferien zusammen mit den Anträgen an die Gemeindeversammlung der OSNG resp. der Weisung an den Gemeinderat Uster publiziert.
Voraussichtlich im Oktober 2025 wird die Vorlage sowohl im Gemeinderat Uster als auch an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee (OSNG) vorgelegt und mit einer Empfehlung an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verabschiedet.
Abstimmung und Wahlen entscheiden über die Zukunft
Die Urnenabstimmungen in den Oberstufenschulgemeinden sind auf den 8. März 2026 geplant. Sie müssen in beiden Schulgemeinden gleichzeitig stattfinden und beide Schulgemeinden müssen der Vorlage zustimmen.
Nur dann kann die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Lösung umgesetzt werden. Nach einem positiven Volksentscheid in den beiden Schulgemeinden muss der Beschluss schliesslich noch durch den Regierungsrat genehmigt werden.
Die Wahlen für die Exekutiven der neuen Schulgemeinden sind auf den 27. September 2026 vorgesehen. So können sich die Stimmberechtigten für die neu zu bestellenden Behörden der neuen Gemeinden zur Wahl stellen.
Übergangsregelung sichert Kontinuität
Teil der Abstimmungsvorlage ist daher auch eine Verlängerung der Legislatur für die bestehenden Schulpflegen durch eine Übergangsbestimmung in den Gemeindeordnungen.
Die am 27. September 2026 gewählten Schulpflegen werden ihre Ämter in den neuen Schulgemeinden dann auf den 1. Januar 2027 übernehmen.