Leistungsvereinbarung für Integration in Volketswil erneuert
Wie die Gemeinde Volketswil meldet, wird die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton zur Erreichung der Ziele der Integrationsagenda für Geflüchtete genehmigt.

Die niedrige Erwerbsquote bei vorläufig aufgenommenen Personen (Status F) und anerkannten Flüchtlingen (Status B) verursachte für die Kantone und Gemeinden hohe Kosten.
Um für sie einen raschen und erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten, hat der Bund eine höhere Beteiligung für die Integrationsförderung gefordert.
Die Gemeinden sind mittels einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton verpflichtet, die Erreichung der Ziele der Integrationsagenda anzustreben.
Vorfinanzierung der Kosten
Für die Periode 2024 bis 2027 muss diese Leistungsvereinbarung erneuert werden.
Im Wesentlichen entspricht sie der aktuell gültigen, mit der Ausnahme, dass neu Personen mit Schutzstatus S in die Vereinbarung aufgenommen wurden.
Der Gemeinderat genehmigt die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Integration (FI), zur Umsetzung der Integrationsagenda 2024 bis 2027 und nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde die Kosten für die Integrationsfördermassnahmen im laufenden Jahr jeweils vorfinanzieren muss.
Die Rückfinanzierung durch den Kanton erfolgt erst im Verlauf des Folgejahres.