Neue Sammelaktion gibt gebrauchten Dingen eine Zukunft
Ab 7. September testet Volketswil die Abgabe von brauchbaren Waren an der Sammelstelle. Ein Start-up bereitet die Gegenstände für den Wiederverkauf auf.

Wie die Gemeinde Volketswil berichtet, können ab 7. September 2026 an der Sammelstelle noch funktionstüchtige oder leicht defekte Gegenstände zur Wiederverwendung abgegeben werden. Möglich macht dies ein Pilotprojekt, an dem Volketswil als eine von zwei Zürcher Gemeinden teilnimmt.
Ein ungenutztes Snowboard, ein Rollkoffer mit kaputtem Rad oder ein Wasserkocher: Solche Gegenstände landen beim Umzug, Aufräumen oder bei einer Haushaltsauflösung oft direkt im Abfall – auch wenn sie noch funktionieren oder sich reparieren liessen. Dank einem Pilotprojekt des Kantons Zürich und eines Start-ups erhalten sie nun eine zweite Chance.
So funktioniert die Abgabe an der Sammelstelle
Beim Abgeben an der Sammelstelle Volketswil sortieren die Mitarbeitenden geeignete Artikel aus und fragen nach, ob ein Gegenstand weiterverwendet werden darf. Danach prüft das Start-up Pretty Good die ausgewählten Artikel nochmals: Was brauchbar ist, wird gereinigt, bei Bedarf repariert und über Brockenhäuser sowie Online-Portale weiterverkauft.
Zur Wiederverwendung eignen sich unter anderem Küchengeräte, Werkzeug, Lampen, kleine Möbel, Unterhaltungselektronik und Spielsachen. Stark beschädigte oder verschmutzte Gegenstände, Sicherheitsprodukte, Datenträger, Kleider und Schuhe sowie sperrige Artikel über 1 x 1 Meter werden weiterhin direkt entsorgt.
Wichtig zu wissen: Die übliche Entsorgungsgebühr bleibt bestehen, unabhängig davon, ob ein Gegenstand entsorgt oder wiederverwendet wird.
Kanton finanziert Pilotphase
Bereits heute können gut erhaltene Gegenstände z. B. über Brockenhäuser, Flohmärkte, Online-Verkaufs- und Tauschbörsen weitergegeben werden. Mit der Abgabe an der Sammelstelle kommt nun eine weitere, niederschwellige Sammelstelle dazu.
Die einjährige Pilotphase wird vollständig vom Kanton Zürich finanziert. Läuft der Test erfolgreich, entscheidet die Gemeinde über eine Weiterführung.










