Das Hallenbad Uster öffnet ab Mittwoch, 13. Januar, jeweils mittwochs, samstags und sonntags für Kinder und Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Geburtstag.
Das Hallenbad der Stadt Uster.
Das Hallenbad der Stadt Uster. - Nau.ch / Manuel Walser
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Der Entscheid des Bundesrates vom 18. Dezember 2020 über die Verschärfung der Corona-Massnahmen erlaubt die Öffnung der Sport- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Das Hallenbad Uster öffnet deshalb per 13. Januar 2021 die Türen für Kinder und Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Geburtstag.

Das Hallenbad steht den Kindern und Jugendlichen am freien Mittwochnachmittag und am Wochenende zur Verfügung und soll ihnen einen bewegungsfreudigen Ausgleich während der herrschenden Einschränkungen ermöglichen. Für den Eintritt muss ein Ausweis (ID oder Schülerausweis) vorgewiesen werden.

Die Kinder und Jugendlichen müssen das Hallenbad selbstständig und in Eigenverantwortung betreten. Begleitpersonen oder Jugendliche über 16 Jahren sind nicht zugelassen. Auch ist die Zahl der Besuchenden auf 90 beschränkt.

Das Hallenbad öffnet während der nachfolgenden Zeiten:

- Mittwoch: 13:00 – 17:30

- Samstag: 13:00 – 18:00

- Sonntag: 08:00 – 18:00

Revision wird vorgezogen

Die Verantwortlichen im Geschäftsfeld Sport der Stadt Uster nutzen die verordnete Teilschliessung des Hallenbads, um einen Teil der jährlichen Revision vorzuziehen: Die entsprechenden Arbeiten am Kinder-, Sport- und Spassbecken gehen in diesen Tagen ihrem Ende entgegen. Damit besteht die Möglichkeit, das Hallenbad auch während des Sommers geöffnet zu lassen. Zwischen 31. Juli und 22. August 2021 muss lediglich das Olympiabecken revidiert werden.

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