Gemeinderat setzt umfassendes Datenschutzkonzept in Kraft
Die Gemeinde Fällanden hat im Sinne einer Selbstdeklaration Massnahmen zur Einführung, Umsetzung und Pflege einer nachhaltigen Informationssicherheit getroffen.

Mit der Digitalisierung ist ein bewusster und strukturierter Umgang mit den Themen Informationssicherheit und Datenschutz notwendig.
Ein Risikomanagement, klare Richtlinien und gute Schutzmassnahmen helfen, die Risiken bei der Informationsbearbeitung einzuschränken.
Basierend auf dem Leitfaden der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, der sich an Gemeinden und Städte im Kanton mit mehr als 6000 Einwohnern richtet, hat die Gemeinde Fällanden im Rahmen einer Selbstdeklaration die vom Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) geforderten Massnahmen zur Einführung, Umsetzung und Pflege einer nachhaltigen Informationssicherheit getroffen.
Gemeinderat setzt drei Erlasse per 1. August in Kraft
Wie die Gemeinde Fällanden ausführt, verabschiedete der Gemeinderat in diesem Zusammenhang drei Erlasse, die amtlich publiziert und in die systematische Rechtssammlung aufgenommen werden: das Reglement über die Informationssicherheit, die Richtlinie für Informationssicherheit und Datenschutz sowie die Kurzfassung der Richtlinie für Informationssicherheit und Datenschutz und setzte sie – vorbehältlich allfälliger Rechtsmittelverfahren – per 1. August 2026 in Kraft.
Weitere Richtlinien, Dokumente und Ausführungsbestimmungen werden gemäss den Bestimmungen des Geschäfts- und Organisationsreglements des Gemeinderats von der Gemeindeschreiberin und dem Fachbereichsleiter Digitalisierung und ICT beziehungsweise Sicherheitsbeauftragten erlassen.
Die bestehende Richtlinie beziehungsweise das Betriebsreglement über Informationssicherheit, Datenschutz und ICT-Technologie aus dem Jahre 2012 wird aufgehoben.
Informationssicherheitsprozess gemeindeweit umsetzbar
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesen Dokumenten auf der strategischen und operativen Ebene den Informationssicherheitsprozess gemeindeweit umsetzen zu können.
Die Struktur der Informationssicherheitsorganisation gewährleistet, dass alle Mitarbeitende und Behördenmitglieder in den Prozess einbezogen sind und ihre Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten kennen, die mit Informationssicherheit einhergehen.






