Ersatz Feuerwehrfahrzeug erst ab 2029 subventionsberechtigt
Der Ersatz für das derzeitige Feuerwehrfahrzeug der Gemeinde Fällanden ist erst ab 2029 subventionsberechtigt. Der Gemeinderat bewilligte den Kredit neu.

Wie die Gemeinde Fällanden schreibt, bewilligte der Gemeinderat Anfang Jahr 2026 für die Ersatzbeschaffung des Personentransportfahrzeugs mit Atemschutzmaterial der Feuerwehr Fällanden einen Verpflichtungskredit von brutto 140'000 Franken zulasten der Investitionsrechnung 2027.
Die Einsatzdauer für dieses Fahrzeug, das zur Pflichtausstattung einer Ortsfeuerwehr im Kanton Zürich gehört, liegt bei rund 15 Jahren. Das derzeitige Fahrzeug stammt aus dem Jahr 2009. Entsprechend wurde davon ausgegangen, dass eine Ersatzbeschaffungen subventionsberechtigt ist.
Weitere Abklärungen bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) haben zwischenzeitlich ergeben, dass die Ersatzbeschaffung für dieses Fahrzeug erst ab dem Jahr 2029 subventionsberechtigt ist.
Da die Subvention rund die Hälfte des Bruttokredits beträgt, zog der Gemeinderat den Beschluss vom 20. Januar 2026 in Wiedererwägung und bewilligte oben erwähnten Verpflichtungskredit neu zulasten der Investitionsrechnung 2029.






