Sportvereine, Sportverbände und Gemeinden können sich bei der Anschaffung von mobilem Sportmaterial durch den Sportfonds des Kantons Bern unterstützt werden.
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Eine Frau am Trainieren. (Symbolbild) - keystone
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Bei der Anschaffung von mobilem Sportmaterial durch den Sportfonds des Kantons Bern unterstützt werden. Beiträge werden ausgerichtet für Vorhaben im Kanton Bern, welche den Zweckbestimmungen des Lotteriegesetzes und der Sportfondsverordnung entsprechen.

Wie die Gemeinde mitteilt, sollen die Beiträge den Sport unterstützen und fördern. Sportliche Aktivitäten sollen durch die eigenständige Bewegung des Körpers diesen gesund erhalten, kräftigen und ausgleichend wirken.

Von den Beiträgen profitieren soll die Bevölkerung des Kantons Bern, da die eingesetzten Gelder auch durch Teile der Berner Bevölkerung generiert wurden. Beitragsgesuche können auch von kantonalbernischen Sportverbänden oder -vereinen gestellt werden. Kantonalbernisch ist ein Verband dann, wenn mindestens 66 Prozent der angeschlossenen Vereine ihren Organisationssitz im Kanton Bern haben.

Sportfondsbeiträge sind für die bernische Öffentlichkeit und nicht gewinnorientierte Benutzergruppen bestimmt. Damit sind bernische Sporttreibende gemeint, die organisiert in Sportvereinen und -verbänden aktiv sind, sowie bernische Vereine und andere Organisationen mit gemeinnützigen Zwecken und ohne Erwerbsabsicht. Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl betreibt in der Schulanlage vier Turnhallen, welche nebst der Schule auch den Vereinen zur Verfügung stehen.

Für Ersatz- und Neuanschaffungen der Sportgeräte und des Sportmaterials werden im Budget der Gemeinde jeweils die notwendigen Mittel bereitgestellt. Gemäss Beitragsverfügung vom 6. Mai 2021 hat die Gemeinde Urtenen-Schönbühl für das Schuljahr 2019/20 einen Beitrag von CHF 2'930.-- aus dem Sportfonds des Kantons Bern erhalten.

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