Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter, die am Stichtag 1. August 2021 Wohnsitz in der Gemeinde Urtenen-Schönbühl haben und deren Hund älter als 6 Monate ist.
Hund
Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone
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Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl erhebt eine Hundetaxe in Anwendung von Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes sowie des Reglements über die Hundetaxe.

Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter, die am Stichtag 1. August 2021 Wohnsitz in der Gemeinde Urtenen-Schönbühl haben und deren Hund älter als 6 Monate ist. Die Hundetaxe beträgt unverändert Fr. 100.00 und wird Ende August 2021 direkt in Rechnung gestellt.

Wer keinen Hund mehr besitzt oder neu einen Hund hat, wird gebeten sich bis am 18. August 2021 bei der Finanzverwaltung Urtenen-Schönbühl zu melden.

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