Stassenanwohner müssen ihre Bäume und Sträucher schneiden

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Bern Nord,

Bewohnerinnen und Bewohner Fraubrunnens, deren Gärten an Strassen münden, müssen bis zum 31. Mai ihre Bäume stutzen - sonst werden sie zur Kasse gebeten.

Fraubrunnen
Ortsschild von Fraubrunnen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

In ihren neusten Mitteilungen ruft die Gemeinde Fraubrunnen die Einwohnerinnen und Einwohner zur Selbstkontrolle auf. Aus Sicherheitsgründen müssen allerlei Pflanzen, die an Strassen wachsen, bis zum 31. Mai zurückgeschnitten werden.

Das heisst genau: Hecken und Sträucher müssen seitlich mindestens 50cm Abstand zum Fahrbahnrand haben, Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 Meter Höhe hineinragen, bei Geh- und Radwegen muss die Höhe von 2.50 Meter eingehalten werden, und die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

Ab dem 1. Juni wird der Werkhof Kontrollen durchführen. Wenn der Aufruf nicht befolgt wird, wird der Rückschnitt durch den Werkhof erledigt - unter Kostenfolge für den Pflichtigen.

Bei Fragen ist die Bauverwaltung Fraubrunnen unter 031 760 30 40 erreichbar.

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