Kehrichtentsorgung im Hubelgut wird eingeschränkt
Ab 1. Januar 2026 wird Kehricht im Entsorgungshof in Zollikofen nur noch ausnahmsweise angenommen und neu mit einer Gebühr von einem Franken pro Kilo belastet.

Wie die Gemeinde Zollikofen berichtet, wird ab dem 1. Januar 2026 Kehricht im Entsorgungshof Hubelgut nur noch in Ausnahmefällen angenommen und neu wird dafür eine Gebühr von einem Franken pro Kilogramm erhoben.
Kehricht ist über die ordentliche Abfuhr montags und freitags in Abfallsäcken mit Gebührenmarke zu entsorgen. Sperrgut kann weiterhin bis zu einer Jahresmenge von 600 Kilogramm pro Haushalt kostenlos im Entsorgungshof Hubelgut abgegeben werden, Mengen darüber hinaus sind kostenpflichtig.
Was gehört zum Kehricht – und was nicht?
Als Kehricht gelten alle brennbaren Abfälle, die in einen 110-Liter-Abfallsack passen – zum Beispiel Gartenkissen, Spielsachen, Kleiderbügel, Plastikblumentöpfe oder kleinere Haushaltgegenstände. Diese müssen über die reguläre, gebührenpflichtige Kehrichtabfuhr entsorgt werden.
Grössere Gegenstände, die nicht in einen 110-Liter-Sack passen, gelten als Sperrgut – zum Beispiel Möbelstücke oder grosse Teppiche. Die Entsorgung ist im Entsorgungshof Hubelgut oder mit entsprechender Gebührenmarke (60 oder 110-Liter) über die Kehrichtabfuhr möglich.









