In Bäriswil wurde das archäologische Inventar nachgeführt
Wie die Gemeinde Bäriswil informiert, wurde das archäologische Inventar nachgeführt. Die Beschwerdefrist läuft bis Dienstag, 7. Dezember 2021.

Der Archäologische Dienst hat das Inventar überarbeitet und legte dieses zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Im Inventar wurden alle nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive Einzelfunde) sowie Ruinen aufgenommen.
Derzeit läuft die Beschwerdefrist. Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme eine Ergänzung des Inventars verlangt haben.
Die Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, dauert vom Montag, 8. November 2021 bis und mit Dienstag, 7. Dezember 2021 (30 Tage).