Thun reicht Gesuch für weitere Nutzung der Schadaugärtnerei ein
Die Stadt Thun hat 2022 ein Baugesuch für die weitere Nutzung des Areals eingereicht, um die beliebte Schadaugärtnerei der Bevölkerung zu erhalten.

Ende November 2021 ist die baubewilligte Übergangsnutzung für die Schadaugärtnerei abgelaufen. Die anschliessend durch die Abteilung Stadtmarketing und Kommunikation durchgeführte Evaluation zeigt, dass die mit der Zwischennutzung beabsichtigten Ziele erreicht wurden.
Das zuvor für die Öffentlichkeit meist unzugängliche Areal entwickelte sich zu einem lebendigen, öffentlichen Ort. Im Rahmen einer schrittweisen Entwicklung konnten verschiedene Nutzungsformen ausprobiert und getestet werden.
Stadtpräsident Raphael Lanz teilt mit, dass die Schadaugärtnerei sich dank des Engagements der Zwischennutzenden über die letzten beiden Jahre zu einem sehr beliebten Treffpunkt für Thuner entwickelt hat.
Quartier soll miteinbezogen werden
Der Gemeinderat der Stadt Thun hat die Resultate der Evaluation zur Kenntnis genommen und aufgrund der mehrheitlich positiven Erfahrungen beim Regierungsstatthalteramt Thun ein Baugesuch für eine weitere Nutzung der Schadaugärtnerei eingereicht.
Die Stadt Thun beabsichtigt, auf dem Areal Flächen für Garten, Bildung, Veranstaltungen und Kultur/Gastronomie bewilligen zu lassen. Die Erkenntnisse aus der bisherigen Übergangsnutzung sollen in ein verfeinertes Nutzungskonzept einfliessen.
Die Quartierbevölkerung wird in die Erarbeitung der Benutzungsordnung einbezogen. Im betroffenen Quartier schätzte man zwar die bisherige Nutzung des Areals, der Betrieb wurde aber als zu intensiv und zu laut wahrgenommen.
Stadtpräsident Raphael Lanz ergänzt, dass es der Stadt ein wichtiges Anliegen ist, dass die Bewohner des Quartiers bei den künftigen Rahmenbedingungen mitreden können.
Nutzungszweck wird angepasst
Im Rahmen der laufenden Ortplanungsrevision wurde der Nutzungszweck der Zone mit Planungspflicht (ZPP) J Schadau bereits mit der Absicht angepasst, eine vielfältige öffentliche Nutzung der Schadaugärtnerei zu ermöglichen.
Der Planungszweck der ZPP umfasst unter anderem eine gesamthafte und repräsentative Ausprägung als öffentliche «Kulturmeile» in Seenähe mit höheren Bildungsstätten, Freizeit- und touristischen Angeboten. Die Schadaugärtnerei liegt im neuen Sektor E der ZPP J Schadau.
In diesem Sektor wären öffentliche Nutzung, Kultur, Gastgewerbe und Freiflächen zulässig. Untergeordnet ist im südwestlichen und nördlichen Teil des Areals sowie im Bereich des Wirtschaftshofs auch Wohnen zugelassen.
Nutzung des Areals im öffentlichen Interesse
Die Stadt Thun ersucht die Regierungsstatthalterin, im Rahmen der erwähnten zulässigen Nutzungsarten eine Baubewilligung bis maximal 30. November 2025 auszustellen. Dies würde auch eine einfach Gastronutzung ermöglichen.
Aus Sicht der Stadt Thun lässt sich die ausnahmsweise Verlängerung der Übergangsnutzung damit begründen, dass sie lediglich die Übergangsphase zwischen dem bisherigen und dem revidierten Baurecht und eine Justierung für die künftige Nutzung darstellt.