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    Thun: Airbnb-Wohnungen sollen künftig erfasst werden

    Stadt Thun
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    In Thun soll ein Monitoring Aufschluss über die Kurzzeitvermietungen geben. Zudem ist eine höhere Kurtaxe geplant – der Stadtrat entscheidet am 19. November.

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    Airbnb-Wohnungen sollen künftig erfasst werden. - zVg

    Die Stadt Thun führt aktuell kein Verzeichnis über die Anzahl Zweitwohnungen, welche zur Kurzzeitvermietung auf dem Markt sind. Dies will sie durch eine Anpassung im Kurtaxreglement ändern. Zudem ist die Erhöhung der Bandbreite der Kurtaxe geplant. Der Stadtrat befindet am 19. November 2026 darüber.

    Am 24. Oktober 2024 hat der Thuner Stadtrat die Motion betreffend Reglement für die Regulierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung überwiesen und den Gemeinderat beauftragt, ein entsprechendes Reglement zu schaffen. Der Stadt Thun lagen bisher keine verlässlichen Daten zur Anzahl und Entwicklung dieser Kurzzeitvermietungen vor. Diese sind notwendig, um das öffentliche Interesse zu gewichten und die Verhältnismässigkeit von Beschränkungen zu beurteilen.

    Deshalb will die Stadt in einem ersten Schritt Anpassungen am Kurtaxreglement vornehmen und ein Monitoring einführen. An der Sitzung vom 19. November 2026 befindet der Stadtrat über diese Revision des Kurtaxreglements.

    Wohnraum ist knapp

    «Die Stadt Thun hat eine der tiefsten Leerwohnungsziffern der Schweiz, was die Wohnungssuche schwierig gestaltet. Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass genügend Wohnraum für die Bevölkerung zur Verfügung steht», sagt Stadtpräsidentin Eveline Salzmann. Um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken, seien einerseits mehrere Wohnbauprojekte in Planung, wie etwa die Freistatt oder das Siegenthalergut. Andererseits wolle die Stadt auch die Entwicklung verfolgen, wie viele Angebote auf Parahotellerie-Plattformen wie zum Beispiel Airbnb ausgeschrieben seien.

    «Dies ist eine zwingend notwendige Voraussetzung, um das von der Motion geforderte Reglement schaffen zu können», sagt Eveline Salzmann.

    Anmeldepflicht für Räumlichkeiten

    Zentraler Gegenstand der neuen Bestimmungen im Kurtaxreglement ist eine Anmeldepflicht für Räumlichkeiten, in denen kurtaxenpflichtige Personen übernachten. Sie dient dem Vollzug der Kurtaxenvorschriften und soll zuverlässige Daten über die Zahl von touristisch vermieteten Räumlichkeiten liefern. Thun-Thunersee Tourismus (TTST) kassiert im Auftrag der Stadt Thun die anfallenden Kurtaxen ein.

    Die Tourismus-Organisation ist gemäss Leistungsvereinbarung zudem fürs Monitoring und Controlling verantwortlich.

    Zusätzlich zur Anmeldepflicht soll zudem eine Pflicht zur Kennzeichnung von entsprechenden Räumlichkeiten eingeführt werden. Sie erfolgt über einheitliche Schilder, welche an gut sichtbarer Stelle am Gebäude angebracht werden müssen.

    Erhöhung Kurtaxe

    Im Hinblick auf stark steigende Kosten für die ÖV-Integration in der Gästekarte hat TTST einen Antrag zur Erhöhung der Kurtaxe ab 2028 an die Stadt Thun gerichtet. Die Integration des ÖV in die Gästekarte ist ein wichtiges Element zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus. Diese Bandbreite der Kurtaxe ist neu geplant:

    Hotels und Pensionen aktuell: 2 bis 4 Franken. Neu: 3 bis 5.50 Franken.

    Chalets, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Zelte und Wohnwagen aktuell: 1.60 bis 3.20 Franken. Neu: 2.60 bis 4.70 Franken.

    Ferien-, Kinder- und Jugendheime, Institute und Gruppenunterkünfte (Massenlager) aktuell: 1 bis 2 Franken. Neu: 1.50 bis 3 Franken.

    Über die definitive Höhe der Kurtaxe, die sich innerhalb der Bandbreiten bewegen muss, entscheidet der Gemeinderat. Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen die Hälfte der Ansätze.

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