Stadt Thun nimmt nach der Mitwirkung Anpassungen vor
Der Gemeinderat berücksichtigt wichtige Kritikpunkte und Anregungen, die im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision eingegangen sind.

Über 600 Eingaben und rund 1100 Anliegen gingen im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision (OPR) bei der Stadt Thun ein. «Wir begrüssen das Engagement der Bevölkerung sehr. Die zahlreichen qualifizierten Eingaben zeigen, dass sich die Thunerinnen und Thuner für die Entwicklung ihrer Stadt interessieren und sich intensiv damit auseinandergesetzt haben», so Stadtpräsident Raphael Lanz anlässlich der Medienkonferenz.
Die sorgfältige Überprüfung und Überarbeitung der Entwürfe des Baureglements und des Zonenplans dauert noch an. Bereits jetzt ist klar, dass der Gemeinderat Justierungen vornehmen will.
Einige Eingaben lassen auf eine gewisse Befürchtung schliessen, dass in Thun zu viel entstehen könnte. Andere wünschen sich noch mehr Klarheit für Bauwillige.
Der Gemeinderat nimmt diese Rückmeldungen ernst. Basierend auf den Kritikpunkten, Anregungen und Vorschlägen aus der Bevölkerung stellt er erste Anpassungen in Aussicht.
Massvolle Innenentwicklung und mehr Klarheit für Bauwillige
Die OPR soll Thun als attraktive Wohn- und Arbeitsstadt stärken und die Grundlagen schaffen, damit sich Thun qualitätsvoll entwickeln kann. Aufgrund der Rückmeldungen hat die Stadt das Wachstumspotenzial bzw. den Grad der Innenverdichtung reduziert.
Ein grosses Anliegen aus der Mitwirkung betrifft die Abstimmung zwischen dem Schutz von Grünflächen und einer verträglichen Siedlungsentwicklung. Letztere wird unter anderem über Grenzabstände, die Grünflächenziffer, Aufzonungen und den Arealbonus gesteuert.
Diese Masse und Instrumente der Regelbauzone wurden noch einmal vertieft geprüft. Der Gemeinderat hat beschlossen, den grossen Grenzabstand als wichtiges strukturbildendes- und erhaltendes Instrument ergänzend zu einer Erhöhung der Grünflächenziffer wieder einzuführen.
Gegenüber dem heute geltenden Baureglement wird der Grenzabstand jedoch leicht reduziert, um dennoch ein Potenzial zur Innenentwicklung sicherzustellen. Dank der Erhöhung der Grünflächenziffer stellt die Stadt sicher, dass Grünflächen im städtischen Raum gesichert und gestärkt werden. Gleichzeitig schafft sie mit den Anpassungen mehr Klarheit für Bauwillige.
Qualitätssicherung und Fachausschuss für Bau- und Aussenraumgestaltung
Viele Mitwirkende machten auf die Bedeutung der heute bereits bestehenden Stadt- und Ortsbildstrukturen auch bei fortschreitender Innenentwicklung aufmerksam. Bereits in den Mitwirkungsentwürfen der OPR wird den Qualitäten dieser Gebiete und allgemein der Qualitätssicherung in Bau und Aussenraum Rechnung getragen.
Basierend auf den Mitwirkungseingaben hat der Gemeinderat die bestehenden Vorschriften jedoch nochmals präzisiert und insbesondere die Vorschriften zum Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung (FBA) angepasst und konkretisiert.
Nebst der Umbenennung des FBA in «Fachbeirat Stadtbild» werden im Baureglement die Zuständigkeiten, Rollen, Verantwortlichkeiten noch klarer definiert. Bei Bauvorhaben in Regelbauzonen soll der Fachbeirat künftig grundsätzlich nicht mehr beigezogen werden.
Nachhaltigkeit und Schadaugärtnerei
Bezüglich der nachhaltigen Entwicklung und dem Umgang mit den Themen Energie, Umwelt und Klimawandel gehen die Meinungen und Forderungen der Mitwirkenden stark auseinander. Die unterschiedlichen Haltungen bestärken den Gemeinderat, dass der vorgeschlagene Mittelweg grundsätzlich zielführend ist.
Gewisse Anpassungen werden noch im Detail geprüft. Besonders viele Anregungen, auch aus anderen Quartieren, erreichten die Stadt zum Gebiet der Schadaugärtnerei. Die Anliegen werden durch den Gemeinderat unterstützt.
Weiterhin soll ein grosser Teil des Gebiets öffentlich genutzt werden können und die historischen Strukturen bestehen bleiben. Die Vorschriften der ZPP J werden dementsprechend ergänzt und präzisiert.
Die nächsten Schritte
Die Überarbeitung von Baureglement und Zonenplan wird in den kommenden Wochen abgeschlossen. Ziel ist es, den Mitwirkungsbricht im November zu publizieren.
Begleitend dazu plant die Stadt Thun diverse Informationsveranstaltungen. Im November werden die bereinigten Unterlagen dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht.
Eine allfällige Überarbeitung der Dokumente und die öffentliche Auflage folgen voraussichtlich bis Ende 2021. Die Genehmigung durch den Thuner Stadtrat und den Kanton sowie die Inkraftsetzung der neuen Grundordnung folgen in Anschluss daran.
Der Terminplan wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst: Dauer der Vorprüfung, Umfang der Überarbeitung aufgrund der Vorprüfung, Anzahl und Umfang von Einsprachen, Durchführung der Einspracheverhandlungen, allfällige Beschwerdeverfahren sowie den politischen Prozess.
Parallel laufende Planungen
Parallel zur OPR legte die Stadt vier weitere Planungen zur Mitwirkung auf. Die Projekte ZPP Siegenthalergut, Überbauungsordnung Nünenen Pestalozzistrasse und die ZPP Bubenberg-von May-Strasse werden als eigenständige Planungsverfahren und nach eigenem Zeitplan weiterbearbeitet.
Die Bearbeitung und Auswertung dieser Mitwirkungseingaben erfolgen daher formell losgelöst von der OPR, die Projekte werden aber inhaltlich auf die OPR abgestimmt. Das Grundlageprojekt Verkehr des Entwicklungsschwerpunktes ESP Bahnhof, das auf sehr grosses Interesse stiess, war als einziges Projekt nicht Gegenstand einer formellen Planung.
Auch dieses Projekt wird nun losgelöst aber abgestimmt auf die OPR weiterbearbeitet. Die Eingaben werden auch hier sorgfältig geprüft, um basierend darauf das weitere Vorgehen zu bestimmen.